Die Zusammenarbeit der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden wird verbessert und damit für eine einheitlichere Praxis gesorgt. Das spart Unternehmen Bürokratie und bringt für Bürger:innen mehr Klarheit. So wird die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz /DSK) institutionalisiert. Diese hat die Aufgabe, eine einheitliche Anwendung des europäischen und des nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und fortzuentwickeln.
Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bedeutet es eine deutliche Erleichterung, dass sie sich künftig in bestimmten Fällen an nur eine Aufsichtsbehörde wenden können, auch wenn ihre Vorhaben sich über mehrere Bundesländer erstrecken.
Darüber hinaus werden die Rechte der Verbraucher:innen gestärkt, indem eine rechtliche Grundlage für das so genannte Kreditscoring geschaffen wird. Danach dürfen Daten zur ethnischen Herkunft, Zahlungsein- und -ausgänge von Bankkonten, Gesundheitsdaten, persönliche Informationen aus sozialen Netzwerken und die Wohnanschrift keine Rolle mehr bei der automatisierten Berechnung der Zahlungsfähigkeit einer Person spielen.