SPD-Unterbezirk Oberhausen
UB-Ausschuss
Der Unterbezirksausschuss setzt sich zusammen aus je drei Vertretern/innen der Ortsvereine. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der Unterbezirksausschuss ist anzuhören vor Beschlüssen des Unterbezirksvorstandes über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen sowie bei der Vorbereitung von Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Außerdem hat der UB-Ausschuss ein eigenes Antragsrecht zu den UB-Parteitagen.
UB-Ausschuss: | Aus der Satzung
(1)
Der UB-Ausschuss setzt sich zusammen aus je drei auf die Dauer von zwei Jahren gewählten VertreterInnen bzw. dessen/deren persönlichen StellvertreterInnen der Ortsvereine.
(2)
Die Mitglieder des UB-Vorstandes und der/die GeschäftsführerIn sowie die ständigen BeraterInnen des UB-Vorstandes (mit Ausnahme der/des UB-Ausschussvorsitzenden) nehmen mit beratender Stimme teil.
(3)
Der UB-Ausschuss wählt aus der Mitte seiner Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n sowie dessen/deren StellvertreterIn und eine/n SchriftführerIn.
(4)
Der UB-Ausschuss ist anzuhören vor Beschlüssen des UB-Vorstandes über grundsätzliche politische Fragen, grundsätzliche organisatorische Fragen und die Vorbereitung von Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Der UB-Ausschuss kann Empfehlungen beschließen.
(5)
Der UB-Ausschuss wird mindestens zweimal im Jahr von seinem/seiner Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einladungen sollen den Mitgliedern des UB-Ausschusses und seinen BeraterInnen in der Regel mindestens 14 Tage vor der Sitzung zugehen. Auf Antrag von drei Ortsvereinen, einem Drittel der Mitglieder des UB-Ausschusses oder auf Beschluss des UB-Vorstandes ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
UB-Ausschuss: | Termine
Aktueller Monat
Keine Veranstaltungen
UB-Ausschuss: | Mitglieder
OV Mitte | Gewählt: 29.02.2024
Peter Blanke | Mitglied im UB-Ausschuss
Regina Leenders | Mitglied im UB-Ausschuss
Andrea Samotta | Mitglied im UB-Ausschuss