im Rat der Stadt Oberhausen
Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretungen sind die Oberhausener „Stadtteil-Parlamente“ von Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade. Sie beraten und entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden wie die Ratsmitglieder alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern bei der Kommunalwahl bestimmt. Es wird in der Regel einmal monatlich getagt. Die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister leitet die Sitzungen und repräsentiert den Stadtbezirk nach außen.
Bezirksvertretungen: | Kalender
Keine Veranstaltungen
Bezirksvertretungen: | Übersicht
Bezirksvertretungen: | Aus der Gemeindeordnung NRW
- Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Bibliotheken und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen;
- Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege;
- die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt;
- Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk;
- kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften;
- Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks.
Die näheren Einzelheiten sind in der Hauptsatzung zu regeln. Der Rat kann dabei die in Satz 1 aufgezählten Aufgaben im einzelnen abgrenzen. Hinsichtlich der Geschäfte der laufenden Verwaltung gilt § 41 Abs. 3.
Bezirksvertretungen: | Aus der Geschäftsordnung Rat
Bezirksvertretungen: | Aus der Hauptsatzung
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen 19 Sitze,
- Bezirksvertretung Sterkrade 17 Sitze,
- Bezirksvertretung Osterfeld 15 Sitze.
Bezirksvertretungen: | Richtlinien
- Schulen: Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen, berufsbildende Schulen und Förderschulen für geistige Entwicklung (Schillerschule) sowie für emotionale und soziale Entwicklung (Otfried-Preußler-Schule),
- Sportanlagen: Sportstadion Niederrhein, Sporthalle Oberhausen (Willy-Jürissen-Halle),
- Öffentliche Einrichtungen: Theater Oberhausen, Stadtbibliothek (Zentralstelle), Volkshochschule, Ludwig Galerie Schloss Oberhausen, Artothek, Malschule, Musikschule, Stadtarchiv und Medienzentrum,
- Sonstige städtische Gebäude, Einrichtungen und Flächen: Kaisergarten mit Tiergehege, Forstwirtschaftsflächen, Burg Vondern,
- Straßen, Wege und Plätze mit Ausnahme der Gemeindestraßen, Wege und Plätze, deren Verkehrsbedeutung auf den jeweiligen Stadtbezirk beschränkt ist.
- Schulen:
- Gebäudeunterhaltung,
- Erstausstattung sowie jährliche Programme zur Ergänzung und Ersatzbeschaffung der Ausstattung,
- Ausstattung der Räumlichkeiten,
- Unterhaltung der Frei- und Grünflächen,
- Freigabe von Schulhöfen und Freiflächen außerhalb der Schulzeit,
- Waren- und Getränkeverkauf auf Schulgrundstücken,
- Benennung und Umbenennung von Schulen.
- Sportanlagen:
- Gebäude- und Anlagenunterhaltung,
- Erstausstattung sowie über das jährliche Programm zur Ergänzung von Ersatzbeschaffung der Ausstattung,
- Frei- und Grünflächenunterhaltung,
- Waren- und Getränkeverkauf auf Sportanlagengrundstücken,
- Benennung und Umbenennung von Sportanlagen.
- Stadtbibliothek:
- Gebäudeunterhaltung, sofern die Büchereien in städtischen Gebäuden untergebracht sind,
- Gestaltung und Ausstattung der Räume,
- Erstausstattung und das Jahresprogramm zur Ergänzung der Ausstattung bzw. der Ersatzbeschaffung.
- Friedhöfe:
- Erstmalige Gestaltung von Friedhöfen sowie deren Unterhaltung, Umgestaltung und Erneuerung,
- Erstellung, Unterhaltung und Ausstattung der baulichen Anlagen und Einfriedungen sowie das Programm zu ihrer Ergänzung bzw. Ersatzbeschaffung,
- Errichtung, Unterhaltung und Ausstattung von Mahn- und Ehrenmalen sowie von Gedenkstätten,
- Benennung und Umbenennung von Friedhöfen.
- Grün- und Parkanlagen:
- Erstmalige Gestaltung von Grün-, Park- und Dauerkleingartenanlagen sowie deren Unterhaltung, Umgestaltung und Erneuerung,
- Errichtung und Unterhaltung von besonderen Anlagen in den vorgenannten Einrichtungen, wie z. B. Springbrunnen, Plastiken, Skulpturen, Teichen usw.
- Benennung und Umbenennung von Grün- und Parkanlagen.
- Straßen, Wege und Plätze:
- Reihenfolge der Um- und Ausbauarbeiten sowie der Unterhaltung und Instandsetzung, ausgenommen Maßnahmen zur Erfüllung der baulichen Verkehrssicherungspflicht,
- Reihenfolge des Um- und Ausbaus sowie der Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung,
- Widmung und Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen, sofern sie ausschließlich bezirkliche Bedeutung haben,
- Einrichtung und Aufhebung von Fußgängerzonen und Fußgängerbereichen,
- Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen.
- Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk,
- kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum sowie Heimat- und Brauchtumspflege; dazu gehören insbesondere
- Jubiläumsveranstaltungen zu besonderen Jahrestagen und Ereignissen aus der stadtbezirklichen Geschichte,
- Durchführung und Förderung bezirklicher Volksfeste und Weihnachtsmärkte sowie von Veranstaltungen der bezirklichen Bürgervereine,
- Entscheidung über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz,
- Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten ihres Stadtbezirks (einschließlich der Förderung solcher Maßnahmen durch Vereine, Verbände und Vereinigungen),
- grundsätzliche Regelungen zur Lenkung des Straßenverkehrs auch anlässlich besonderer Veranstaltungen und Bauarbeiten, die eine erhebliche Verkehrsumleitung erfordern, mit Ausnahme der Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlagen,
- Festlegung von Taxiständen,
- Vergabe von Bauleistungen nach VOB und Leistungen nach VOL in Angelegenheiten, die der Entscheidung der Bezirksvertretung unterliegen,
- Fällung von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen, Friedhöfen, in öffentlichen und im Verwaltungsgebrauch stehenden Grünanlagen,
- Entscheidungen im Rahmen eines Projektes „Soziale Stadt“ nach vorheriger Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse.
- Änderung der Bezirksgrenzen,
- Verlagerung der Bezirksverwaltungsstellen im Stadtbezirk,
- Bestellung der Leiterinnen/der Leiter der Bezirksverwaltungsstellen (§ 38 Abs. 3 Satz 1 GO NRW),
- Einrichtung und Auflösung von Bürgersprechstunden,
- Mitwirkung an den Beratungen der vom Rat zu beschließenden Haushaltssatzung und des Investitionsprogramms in Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen,
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Planungen von überbezirklicher Bedeutung sowie von Stadtentwicklungs- und Sanierungsplänen,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie von Planungs- und Investitionsvorhaben, soweit diese den Stadtbezirk berühren,
- Festlegung von Förderungsbereichen, Modernisierungszonen und Sanierungsgebieten,
- Schulentwicklungsplanung, Schulbauprogramme,
- Widmung und Entwidmung von im Stadtbezirk gelegenen Straßen, Wegen und Plätzen mit überbezirklicher Bedeutung,
- Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen und Geschworenen (einschließlich der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen),
- Errichtung und erstmalige Gestaltung von im Stadtbezirk gelegenen Grün-, Park- und Dauerkleingartenanlagen, soweit diese überbezirkliche Bedeutung haben,
- Errichtung und Schließung von Stadtteilbibliotheken,
- Wahl der Schiedsfrauen/Schiedsmänner,
- Festlegung und Änderungen von Leistungsumfang und Leistungsstandards von Gesellschaften, die für die Stadt Oberhausen den Bezirk berührende Leistungen bei der Stadtentsorgung und der Grünflächenunterhaltung erbringen,
- Errichtung, Änderung und Aufhebung der im Stadtbezirk gelegenen städtischen Kindertageseinrichtungen, öffentlichen Kinderspielplätze und sonstigen Spielgelegenheiten im öffentlichen Raum sowie jährliche Programme zur Ergänzung und Ersatzbeschaffung.