Das Gesetz soll sicherstellen, dass die postalische Grundversorgung, also der sogenannte Universaldienst, an sechs Tagen in der Woche ausreichend und stabil finanziert werden kann. Gleichzeitig soll das Briefporto erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden. Beides ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Aus diesem Grund werden künftig die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Derzeit müssen Briefe in der Grundversorgung im Durchschnitt zu 80 Prozent am folgenden Werktag und zu 95 Prozent am zweiten Werktag ankommen. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen.
Damit der Wettbewerb fair bleibt, sind gute Arbeitsbedingungen vor allem . Daher soll zukünftig der Marktzugang daran gekoppelt werden, dass die Regelungen zu Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang.
Gegen Verstöße kann so wirksam vorgegangen werden, auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmer:innen bei der Bundesnetzagentur.
Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzer:innen beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung ist. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.
Im parlamentarischen Verfahren wollen wir sicherstellen, dass der Universaldienst ausreichend und langfristig ausfinanziert ist. Das sichert tariflich bezahlte und mitbestimmte Arbeitsplätze in der Branche. Darüber hinaus ist es uns besonders wichtig, den Bereich der Arbeitsbedingungen nachzuschärfen. Insbesondere in der Paketbranche gibt es Auswüchse, die wir nicht akzeptieren können und wollen. Wir wollen fairen Wettbewerb, aber kein Dumping.