SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Oberhausen

Fraktionsvorstand

Für die laufende Geschäftsführung und Koordinierung aller kommunalpolitischen Angelegenheiten wählt die Fraktion zunächst für die Hälfte der Wahlperiode – danach bis zur Kommunalwahl – aus ihrer Mitte den Fraktionsvorstand. Er besteht aus der Fraktionsvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.

SPD-Fraktionsvorstand: | Termine

April 2024

Mo29Apr16:00Mo17:30Fraktionsvorstand16:00 - 17:30 Uhr Sitzungssaal der SPD-Fraktion (Eingang Raum 370)Veranstalter: Fraktionsvorstand,SPD-Fraktion Oberhausen

Juni 2024

Mo03Jun16:00Fraktionsvorstand16:00 Uhr Sitzungssaal der SPD-Fraktion (Eingang Raum 370)Veranstalter: Fraktionsvorstand,SPD-Fraktion Oberhausen

September 2024

Mo02Sep16:00Mo17:30Fraktionsvorstand16:00 - 17:30 Uhr Sitzungssaal der SPD-Fraktion (Eingang Raum 370)Veranstalter: Fraktionsvorstand,SPD-Fraktion Oberhausen

SPD-Fraktionsvorstand: | Mitglieder | Gewählt: 24.04.2023

Silke Jacobs | Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion
OV Osterfeld

Manuel Prohl | Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion
OV Sterkrade-Süd

Dagmar Heitmann | Mitglied des Fraktionsvorstandes
OV West

Maximilian Janetzki | Mitglied des Fraktionsvorstandes
OV Ost

Bülent Sahin | Mitglied des Fraktionsvorstandes
OV West

Claudia Salwik | Mitglied des Fraktionsvorstandes
OV Mitte

Axel Scherer | Mitglied des Fraktionsvorstandes
OV Mitte

Jörg Schröer | Mitglied des Fraktionsvorstandes
OV Sterkrade-Süd

SPD-Fraktionsvorstand: | Aus der Geschäftsordnung

§ 9 Fraktionsvorstand

(1)
Die Fraktion wählt in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl aus der Mitte ihrer Mitglieder den Fraktionsvorstand bestehend aus:

  • der / dem Vorsitzenden,
  • 2 stellvertretenden Vorsitzenden,
  • 6 Beisitzerinnen und Beisitzern

(2)
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Fraktionsvorstandes teil:

  • die / der Bürgermeister/in,
  • die / der Bezirksbürgermeister/in,
  • die / der Fraktionsgeschäftsführer/in soweit sie der SPD angehören.

(3)
Abhängig von der jeweiligen Tagesordnung nehmen weiterhin beratend teil:

  • der / die Oberbürgermeister/in und die Beigeordneten / Dezernenten/innen, soweit sie der SPD angehören,
  • der / die Unterbezirksvorsitzende der Partei oder ein/e von ihm / ihr Beauftragte/r,
  • die Oberhausener SPD-Abgeordneten des Landtages NW und des Deutschen Bundestages. Für ihre Teilnahme gilt § 4 Abs. 4 entsprechend.

(4)
Der Fraktionsvorstand wird für die Hälfte der Wahlperiode gewählt. Beim Ausscheiden eines Fraktionsvorstandsmitglieds hat die Fraktion eine Ergänzungswahl vorzunehmen.

(5)
Der Fraktionsvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes (Abs. 4) im Amt.

(6)
Eine vorzeitige Abwahl von Vorstandsmitgliedern bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Fraktion; sie ist nur zulässig, wenn zu dieser Sitzung unter Angabe des Tagesordnungspunktes eingeladen worden ist. Einem Vorstandsmitglied, das abgewählt werden soll, ist zuvor die Möglichkeit der Anhörung zu geben.

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