SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Oberhausen
im Rat der Stadt Oberhausen
Fraktionsvorsitzende
Die Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion vertritt die Fraktion und den Fraktionsvorstand nach innen und außen sowie im Ältestenrat. Fraktionsvorsitzende ist seit dem 29.08.2019 die Rechtsanwältin und Landtagsabgeordnete Sonja Bongers. Bemerkenswert: In den letzten 75 Jahren haben mit Willi Meinicke (1947-1979), Heinz Schleußer (1979-1988), Michael Groschek (1988-2001), Wolfgang Große Brömer (2001-2019) und Sonja Bongers (seit 2019) erst fünf Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an der Spitze der Fraktion gestanden.
SPD-Fraktion: | Fraktionsvorsitzende
KOMPAKT-INFO: | Sonja Bongers MdL
Kontakt
Postanschrift:
Sonja Bongers MdL
SPD-Fraktion im Rat
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
SPD-Fraktion im Rat
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
Telefon:
Telefax:
+49 208 2 48 83
Homepage:
Facebook:
Instagram:
Persönlich
Geboren:
1976
Familienstand:
Verheiratet
Beruf:
Rechtsanwältin, Landtagsabgeordnete
Stadt Oberhausen
Ordentliches Mitglied:
- Rat der Stadt | Vorsitzende der SPD-Fraktion
- Ältestenrat | SPD-Sprecherin
- Haupt- und Finanzausschuss | SPD-Sprecherin
- Sozialausschuss | Vorsitzende
- Wahlprüfungsausschuss | SPD-Sprecherin
Konzern Stadt & Sonstiges
Ordentliches Mitglied:
- Aufsichtsrat ASO gGmbH | Vorsitzende
- Aufsichtsrat ENO mbH
- Aufsichtsrat Luise-Albertz-Halle | Vorsitzende
- Verwaltungsrat Stadtsparkasse Oberhausen | Erste stellvertretende Vorsitzende
- Aufsichtsrat WBO GmbH
- Polizeibeirat Oberhausen
- Vertreterin in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
SPD-Fraktion
- Vorsitzende der SPD-Fraktion
- AK Finanzen, Personal, Wirtschaft, Digitales
- AK Soziales
SPD-Fraktionsvorsitzende: | Aus der Geschäftsordnung
(1)
Die / der Fraktionsvorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden werden in geheimer Wahl mit den Stimmen der Mehrheit der Fraktionsmitglieder für die Hälfte der Kommunalwahlperiode gewählt. Für ihre Abwahl gilt § 9 Abs. 6.
(2)
Die / der Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion und den Fraktionsvorstand nach innen und außen sowie im Ältestenrat.
(3)
In allen Entscheidungen von Bedeutung kann der / die Vorsitzende Zusagen nur vorbehaltlich der Entscheidung der Fraktion geben, die in solchen Fällen in der nächsten Sitzung einzuholen ist.
(4)
Sie / Er lädt zu den Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen ein, leitet sie und übt in ihnen die Ordnung aus.
(5)
Die / der Fraktionsvorsitzende ist Dienstvorgesetzte/r der Fraktionsangestellten.
(6)
Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten die / den Fraktionsvorsitzende/n.