Die lang andauernde pandemische Situation erfordert weiterhin erhebliche finanzwirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Abmilderung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Die Entwicklung zeigt, dass die bislang ergriffenen staatlichen Maßnahmen wirken und geeignet, erforderlich und angemessen sind, um die akuten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und somit Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Die Finanzpolitik muss deshalb weiterhin ihren Beitrag leisten, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu lindern. Dabei bedarf es auch erheblicher zukunftsgerichteter Impulse zum Beispiel für den Klimaschutz und zur Transformation der Wirtschaft.
b) Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021
Mit einem zweiten Nachtragshaushalt für 2021 sollen Mittel aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten bereitgestellt werden – zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft. Der Nachtragshaushalt sieht Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro vor, die der Pandemiebewältigung dienen und zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich sind.
Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht. Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.
Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung abschließend.