So ist vorgesehen, das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen finanziell stärker zu unterstützen. Dazu wird unter anderem die Bezugsdauer des sogenannten Trennungsgeldes – eine finanzielle Unterstützung, wenn Soldat:innen dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen – länger ermöglicht.
Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldat:innen auf Zeit – eine finanzielle Leistung, die Soldat:innen erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten – ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung erhöht.
Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die soziale Absicherung von Soldat:innen zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und im Todesfall – dann für die Hinterbliebenen – verbessert und die Übergangsbeihilfe – eine finanzielle Unterstützung, die Soldat:innen auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten – bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.