NRW benötigt eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle, die unter anderem die Sichtbarkeit der Arbeit der Beratungs- und Meldestellen gegen Diskriminierung in NRW durch geeignete öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erhöht. Zudem muss die Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Akteure in den Ländern verbessert werden. Im regelmäßigen Austausch müssen die gewonnen Erkenntnisse in gezielte Handlungsempfehlungen umgewandelt werden. Mehr …