Seit Beginn des Jahres 2024 stehen Integrationsagenturen, Servicestellen für Antidiskriminierung sowie Interkulturelle Zentren massiv unter finanziellem Druck. Trotz absehbarem Ende der Projektlaufzeiten zum Ende des Jahres 2023 hat die Landesregierung es nicht geschafft, ihre Förderrichtlinien rechtzeitig anzupassen, so dass die Träger dieser Programme ihre Arbeit verlässlich weiterführen konnten. Bereits seit dem 31. Dezember 2022 sind die Fördererrichtlinien in diesem Bereich außer Kraft getreten.
„Nach eigenen Angaben des Ministeriums waren für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 neue Förderrichtlinien zu erstellen. Diese liegen aber bis heute nicht vor. Die fehlende Fertigstellung und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien führen dazu, dass die Träger dieser Programme in finanzielle Notlagen versetzt werden und in Vorleistungen gehen müssen, um die Fortführung der Programme zu gewährleisten. Auch wenn Vorleistungen seitens der Träger immer wieder vorkommen, sind diese nach sechs Monaten nicht mehr hinnehmbar, für einige bald nicht mehr leistbar und damit riskiert die Landesregierung einen wichtigen Bestandteil der so wichtigen integrationspolitischen Infrastruktur unseres Landes“, erklärte die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers. Mehr …