In Krankenhäusern sind Notaufnahmen oft überlastet, weil sie auch Hilfesuchende mit akuten Beschwerden versorgen, die kein Notfall sind. In vielen Fällen wäre diesen Personen durch ein Arztgespräch, die Einnahme von Medikamenten oder die Vermittlung eines Praxistermins geholfen.
Der Entwurf sieht vor, künftig sogenannte „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) an Kliniken einzurichten, die über solche Fälle entscheiden und Hilfe anbieten. Hilfesuchende sollen dort außerhalb der Sprechzeiten von Arztpraxen – also etwa abends, am Wochenende oder an Feiertagen – eine medizinische Erstversorgung, Medikamente oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.
Für Kinder und Jugendliche wird es spezielle Zentren an ausgewählten Orten geben. Dadurch werden die Notaufnahmen deutlich entlastet, was mehr Zeit und Kapazitäten für lebensbedrohliche Notfälle bedeutet.
Bevor ein Integriertes Notfallzentrum aufgesucht wird, sollen sich Patient:innen telefonisch vom bereits bestehenden Patientenservice unter der Rufnummer 116117 beraten lassen. Diese Nummer gilt bundesweit, ist rund um die Uhr erreichbar und bietet Beratung per Telefon oder Video bei Beschwerden, die keinen Notfall darstellen (hierfür ist der Notruf unter 112 vorgesehen). Über den Patientenservice werden auch Hausarzt- und bestimmte Facharzttermine vermittelt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Patientenservice und Notruf digital zu vernetzen, um Akut- und Notfälle besser zu koordinieren und wechselseitig übermitteln zu können. Zudem sollen Beratung und Terminvermittlung beim Patientenservice künftig getrennt werden, damit mehr Kapazitäten für ärztliche Beratung zur Verfügung stehen.