Der Aktionsplan empfiehlt Maßnahmen in sechs Bereichen: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Wie im Koalitionsvertrag verankert, soll ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das verfassungswidrige Transsexuellengesetz wird durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt, das der Bundestag im April 2024 verabschiedet hat, und dass ab dem 1. August 2024 schrittweise in Kraft tritt.
Um die gesellschaftliche Akzeptanz von Vielfalt weiter zu fördern, sollen LSBTIQ*-Themen künftig stärker in Schulen behandelt und in Aus- und Fortbildung von Lehrkräften berücksichtigt werden. Regenbogenfamilien sollen endlich rechtlich anerkannt und gleichgestellt werden. Übergriffe auf queere Menschen sollen mittels Dunkelfeldstudien statistisch besser erfasst werden. Geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive sollen bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden. Im Aktionsplan geht es zudem um bessere gesundheitliche Versorgung von queeren Personen, etwa mit Blick auf sexuell übertragbare Infektionen.
Der Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen – also der Versuch, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verändern oder zu unterdrücken – soll gesetzlich abgesichert werden.