Der Entwurf sieht vor, dass Kinder ab fünf Jahren auf eine Fettstoffwechselerkrankung untersucht werden sollen. Diese angeborene, individuell nicht beeinflussbare Krankheit birgt ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im jungen Erwachsenenalter. Betroffenen Kindern können dann Cholesterinsenker verschrieben werden (sogenannte Statine). Jugendliche zwischen zwölf und 14 Jahren sollen verpflichtend zur Jugendgesundheitsuntersuchung („J1“) eingeladen werden, um sie zu Risikoverhalten wie Rauchen aufzuklären und um Übergewicht, Bewegungsmangel oder Haltungsstörungen festzustellen.
Für Erwachsene werden regelmäßige Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhalten hierfür von ihrer Krankenkasse Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren in Apotheken. Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, ein Programm für Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen und die Krankenkassen verpflichtet, solche Programme anzubieten.
Cholesterinsenker können in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern. Deshalb wird klargestellt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf diese Medikamente besteht. Zudem wird der Anspruch auf Medikamente zur Tabakentwöhnung ausgeweitet: Er ist künftig nicht nur auf eine schwere Tabakabhängigkeit beschränkt und wird öfter als alle drei Jahre finanziert. Denn Rauchen schädigt die Herzmuskulatur und ist einer der Hauptrisikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.