2023 wurden 11.410 Petitionen eingereicht, das sind 13,8 % weniger als im Vorjahr. Fast die Hälfte davon ging digital ein. Mehr als 1,5 Millionen Menschen haben Petitionen durch Mitzeichnungen unterstützt (2022 waren es 937.513). Die Themenschwerpunkte waren Arbeit und Soziales, gefolgt von innenpolitischen Themen, Justiz und Gesundheit.
557 Petitionen wurden im Petitionsausschuss beraten; es gab sechs öffentliche Ausschusssitzungen zu zehn Themen, u.a. zu geplanten Schließungen von Geburtshilfestationen aufgrund der Hochsetzung der Mindestfallzahl, zu LNG-Terminals vor der Küste Rügens, zu Vereinfachungen von Balkonsolaranlagen und zur Erhöhung des Elterngeld-Höchstbetrages.
Darüber hinaus haben wir das letzte Jahr genutzt, um eine längst überfällige Reform des Petitionsrechts vorzubereiten. Diese Reform bringen wir in dieser Woche auf den Weg, um das Petitionsrecht weiter zu stärken. 19 Jahre nach der letzten Reform verbessern wir damit die Möglichkeiten für Bürger:innen, sich direkt einzubringen.
Wir schaffen einen inklusiven, fairen und niederschwelligen Zugang. Dafür senken wir die Voraussetzungen für öffentliche Beratungen von Petitionen, indem wir die benötigten Mitzeichnungen von 50.000 auf 30.000 verringern und die Mitzeichnungsfrist von vier auf sechs Wochen verlängern. Wir machen das Petitionsrecht einfacher, digitaler, moderner. Wir verkürzen die Verfahren durch neue Fristen, damit Petitionen schneller bearbeitet werden. Und wir stärken die Stellung des Ausschusses im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung.