Als bürgerfeindlichen Akt bezeichnet Ulrich Real, planungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, die geplante Gesetzesänderung der schwarz-grünen Landesregierung zum Thema Erschließungskosten.
Im April 2022 hatte die Landesregierung beschlossen, dass zehn Jahre nach Fertigstellung einer Straße die Rechnung den Anliegern zugestellt werden muss. Ergänzend sollte spätestens 25 Jahre nach Baubeginn einer Straßenbaumaßnahme die Beitragspflicht entfallen. Hintergrund dieses Beschlusses: Das Bundesverfassungsgericht hatte die gängige Praxis einer zeitlich unbegrenzten Erhebung der Erschließungskosten für verfassungswidrig erklärt. Mehr …