Sonja Bongers und Ulrich Real:

Verjährung von Erschließungsbeiträgen ist überfällig

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den fehlenden Verjährungsregeln für Erschließungsbeiträge im Landesrecht von Rheinland-Pfalz muss jetzt auch Auswirkungen in Nordrhein-Westfalen haben: Hier gibt es schließlich ebenfalls keine Verjährungsregelung, auch hier müssen Menschen teilweise mehr als 100 Jahre nach dem Bau einer Straße mit einem saftigen Bescheid über die Ersterschließung rechnen.

„CDU und FDP haben sich bisher immer auf das fehlende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen und unseren Antrag mit einer konkreten Verjährungsregelung abgelehnt“, erklärt die Landtagsabgeordnete und Ratsfraktionschefin Sonja Bongers. „Diese Argument zieht nun nicht mehr. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun rasch eine Verjährungsregelung auf den Weg bringt“, so Sonja Bongers.

Zufrieden mit dem Urteil zeigt sich auch der planungspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Ulrich Real: „Es ist den Menschen doch nicht zu vermitteln, dass sie plötzlich Erschließungsbeiträge für ihre Straße bezahlen müssen, die vor Jahrzehnten gebaut worden ist. Das empfinden sie als ungerecht, wir brauchen jetzt nach dem BVG-Urteil schnell eine Regelung.“

Der Vorschlag der SPD liegt bereits auf dem Tisch: Eine Regelung vergleichbar der Praxis in Bayern, wo nach spätestens 25 Jahren nach Baubeginn eine Verjährung eintritt, schwebt den Sozialdemokraten vor.

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