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Wohnungsbau:

Trendwende oder „Strohfeuer“ – Wohin geht es mit der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen?

Landeswohnungsbauministerin Scharrenbach hat in einer Pressekonferenz die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes für das Jahr 2023 vorgestellt. In einem euphorischen Vortrag wurde verkündet, dass im zurückliegenden Jahr insgesamt 11.854 Wohneinheiten mit einem „Förder-Turbo“ öffentlich gefördert worden seien. Die Zahl wurde zum Anlass genommen, den Eindruck zu erwecken, als stünde es mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen zum Besten.

Auf den zweiten Blick relativieren sich diese Zahl jedoch ganz erheblich, vor allem hinsichtlich des enormen Bedarfs an neuem zusätzlichem Wohnraum. Die Analyse des Förderergebnisses kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztlich nur 6.726 Wohneinheiten im Bereich des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus neu erstellt worden sind.

Auch mit 1.557 geförderten Eigentumsmaßnahmen ist kein nennenswertes Ergebnis zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen erzielt worden. Denn dies sind umgerechnet auf die 396 Kommunen des Landes jeweils nur vier Maßnahmen.

Darüber hinaus hat der Deutsche Mieterbund hinsichtlich der Auslegung der von der Ministerin vorgetragenen Jahresbilanz von einem Strohfeuer gesprochen, weil das Ergebnis unter anderem auf Sondereffekte zurückzuführen sei. Hierbei wird angeführt, dass viele Bauherren aufgrund des im vergangenen Jahr erfolgten Zinssprung in die öffentliche Wohnraumförderung umgeschwenkt seien. Das wäre ein Einmaleffekt, der alles andere als eine Trendwende in der Wohnraumförderung der Landesregierung darstellen würde.

Auch der Präsident des Verbandes der Wohnungswirtschaft, Alexander Rychter, hat in einer Stellungnahme vor Euphorie gewarnt. Die Krise am Wohnungsmarkt sei nicht überwunden. Die Zahlen für 2023 basierten auf Sondereffekten.

Die Versorgung der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum ist eine erste Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorg. Angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt ist es notwendig, dass sich der Landtag mit dieser drängenden Thematik von landesweiter Tragweite in einer aktuellen Stunde befasst.

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