AG 60plus:

Verkehrsbedarfsplan ist rechtswidrig

Der aktuelle Verkehrsbedarfsplan des Bundes ist rechtswidrig, zu dieser Auffassung gelangten die SPD-Senioren in ihrer letzten Vorstandssitzung.

Ein neues Rechtsgutachten, beauftragt vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zeigt: Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 ist verfassungswidrig, da der Klimaschutz keine angemessene Berücksichtigt findet.

Im Rechtsgutachten steht: „Der gesetzliche Bedarfsplan 2030 für die Bundesfernstraßen erfüllt nicht die Anforderungen an eine Strategische Umweltprüfung und muss deshalb aus unionsrechtlichen Gründen im Einzelfall unangewendet bleiben.“

Die Rückschlüsse für die Fernstraßen-Planungen der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes für das Oberhausener Stadtgebiet bleiben abzuwarten.

Die SPD Arbeitsgemeinschaft 60 plus Oberhausen fordert schon seit längerer Zeit eine umfassende Förderung des „Öffentlichen Personen- und Güterverkehrs“ in der Nähe und in der Ferne, um uns allen langfristig eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.

Deshalb soll auch der Sterkrader Wald in seinem aktuellen Zustand erhalten bleiben. „Klimaschutz muss in Stadt- und Verkehrsplanung einbezogen werden“, erklären die Seniorinnen und Senioren der SPD Oberhausen.

Aber den Straßenbausünden der Vergangenheit muss auch Rechnung getragen werden, darum fordern sie, dass zum Schutz der Anwohner, unabhängig vom Ausbau der Autobahn, schnell und kurzfristig endlich die dringend erforderlichen Lärmschutzwände gebaut werden.

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