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Montag, 29.Januar2024

Wochenvorschau 2024/02:

Diese Woche im Bundestag


 

Haushalt 2024:
Investieren. Entlasten. Zusammenhalten.

Haushalt 2024

Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 waren aus verschiedenen Gründen anspruchsvoll und herausfordernd wie lange nicht mehr. Nachdem wir in den letzten drei Jahren mit hohen Ausgaben Krisen abgefedert haben, galt es zu „haushälterischen Normalzeiten“ zurückzukehren. Dies war für alle Bereiche eine Herausforderung.

Erschwerend kam kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 15. November 2023 hinzu – einen Tag vor der geplanten Bereinigungssitzung. Das BVerfG hatte den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das betraf unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden.

Mittelbar waren auch andere Fonds, wie der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und der Aufbauhilfefonds 2021 (für die Flutschäden) betroffen. Laut Urteil ist es nun nicht mehr möglich, die Schuldenbremse in einem Jahr auszusetzen und mit den zusätzlichen Mitteln dann Krisenausgaben auch in Folgejahren zu finanzieren.

Das Urteil brachte nicht nur den Zeitplan der Haushaltsberatungen durcheinander – wir mussten uns in der Koalition auch politisch auf unsere Schwerpunkte verständigen. Um den Haushalt für 2023 verfassungsfest zu machen, haben wir Ende letzten Jahres einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und gleichzeitig die Schuldenbremse für 2023 erneut ausgesetzt. So wurden für 2023 die Hilfen für Verbraucher:innen und Unternehmen abgesichert, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eingesetzt hatten. Auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal gehörten dazu. In Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des KTF angepasst worden, auch Umschichtungen waren nötig, da der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) zu Ende 2023 aufgelöst wurde.

Die Vorschläge der Bundesregierung zum Haushalt 2024, die das Karlsruher Urteil berücksichtigen, haben wir intensiv auch parlamentarisch beraten – und tatsächlich einige der dort vorgesehenen Kürzungen verhindern können. Nach zwei öffentlichen Anhörungen fand die finale Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar 2024 statt.

Schon während der Haushaltsberatungen im Herbst 2023 hatten die Haushälter:innen vieles im Regierungsentwurf glätten und ausbessern und so viele für uns wichtige Projekte angemessen finanzieren können. Es ist ein großer Erfolg, dass dieses auch bei den jetzt vorliegenden Ergebnissen beibehalten werden konnte.

Wir beraten in dieser Woche nun abschließend das Haushaltsgesetz, also den Bundeshaushalt 2024, und beenden damit auch die vorläufige Haushaltführung, in der wir uns seit Jahresanfang befinden. Auch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird abschließend beraten, mit ihm werden die notwendigen gesetzlichen Regelungen umgesetzt.

2024 sind nun Ausgaben des Bundes in Höhe von 476,81 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 3,4 Prozent mehr als 2023. Die Neuverschuldung liegt bei 39,03 Milliarden Euro. Damit halten wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes ein. Auf der Einnahmenseite wird mit Steuereinahmen von 377,61 Milliarden Euro und 60,17 Milliarden Euro sonstigen Einnahmen gerechnet, dazu gehören zum Beispiel die Entnahme aus der Rücklage und Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz.

 

DI | 30.01.2024 | 149. Sitzung

 

Familien fördern, Jugendliche unterstützen

Haushalt 2024

Wir haben das Elterngeld reformiert und schärfen es so als gleichstellungspolitisches Instrument. Wir stärken dadurch die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit. Ab dem 1. April 2024 kann maximal für einen Monat gemeinsam Basis-Elterngeld bezogen werden. Die ursprünglich geplanten Kürzungen beim Elterngeld kommen so nicht. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, sinkt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. In einem zweiten Schritt senken wir diese Grenze ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro ab.

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