Echte Teilhabe durch mehr Geld in der Eingliederungshilfe:

Das Land muss sich endlich an der Finanzierung beteiligen

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im alltäglichen Leben ist von entscheidender Bedeutung für eine inklusive Gesellschaft. Es geht darum, Barrieren abzubauen und gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Beschäftigung und anderen Lebensbereichen zu ermöglichen. Eine besondere Bedeutung bei der Verwirklichung dieses Menschenrechts auf gesellschaftliche Teilhabe kommt dabei der Eingliederungshilfe zu. Sie ist ein zentrales Element der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und umfasst Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung.

Von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung bis zu Leistungen zur sozialen Teilhabe bildet die Eingliederungshilfe ein weitgefächertes Angebot ab. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Recht der Eingliederungshilfe in weiten Teilen neu geregelt. Doch das System der Eingliederungshilfe ist reformbedürftig. „In Nordrhein-Westfalen sind viele Betroffene und deren Angehörige sowie die Kommunen mit erheblichen Herausforderungen im Bereich Eingliederungshilfe konfrontiert. Dies wird durch bürokratische Hürden, die Kostenentwicklung und unzureichende finanzielle Unterstützung des Landes verstärkt“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.

Dramatische Situation in NRW

Die Kommunen stehen in Nordrhein-Westfalen neben dem statischen Anteil des Bundes allein da, wenn es um die Finanzierung der Eingliederungshilfe geht. Es gibt seit Jahren steigende Fallzahlen sowie steigende Kosten der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Im Ländervergleich ist die Lage in Nordrhein-Westfalen besonders dramatisch, da die Finanzierungsverantwortung zum weit überwiegenden Teil auf kommunaler Ebene liegt. Trotz des insgesamt hohen Leistungsniveaus der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen bestehen nach wie vor deutliche Versorgungslücken – insbesondere bei besonderen Wohnformen und bei Angeboten zur Tagesstruktur für ältere Menschen mit Behinderung.

Der Bund beteiligt sich seit der Reform mit einem Anteil an den Kosten in Höhe von bundesweit fünf Milliarden Euro, wobei diese Summe seit 2018 der Kostenentwicklung nicht angepasst wurde. Die Bundesmittel erreichen die Kommunen unmittelbar über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer (2,4 Milliarden Euro) und einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (1,6 Milliarden Euro) sowie mittelbar über einen erhöhten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer (eine Milliarde Euro). Der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an dieser „Länder-Milliarde“ beträgt rund 215 Millionen Euro und erreicht die Kommunen über den Länderfinanzausgleich in Form des Gemeindefinanzierungsgesetzes.

„Es wird deutlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Finanzierungsanteil zur Eingliederungshilfe leisten muss und dieser im Haushalt hinterlegt wird. Zudem muss man auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die 5 Milliarden Euro jährliche Kommunalentlastung dynamisiert wird. Zudem müssen die Verfahren der Leistungsbeantragung der Eingliederungshilfe vereinfacht und die Bürokratie abgebaut werden.“

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