Stichwort:  
BTHG

Spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar:

Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft

Dirk Vöpel ist direkt gewählter Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken und Vorsitzender der Oberhausener SPD

Dirk Vöpel ist direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Oberhausen / Dinslaken und Vorsitzender der Oberhausener SPD

Der Deutsche Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bereits Anfang Dezember mit wichtigen Änderungen verabschiedet, am 16. Dezember folgte der Bundesrat und machte den Weg für das BTHG frei. Eine Reihe von Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessern, treten bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Dirk Vöpel, Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken, erklärt dazu:

„Zum Jahreswechsel gibt es gute Neuigkeiten für viele Menschen mit Behinderungen. Denn ab dem 1. Januar können sie durch das Bundesteilhabegesetz deutlich mehr ihres Geldes auch wirklich für sich behalten. Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung werden dadurch möglich.“ Mehr …


MdB Dirk Vöpel:

Teilhabegesetz mit deutlichen Verbesserungen im Kabinett

Dirk Vöpel ist der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken

Dirk Vöpel ist der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken

Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die heute verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Dazu erklärt Dirk Vöpel, Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken:

Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Erfreulich ist, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält. Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt. Mehr …