Die Kommunen tragen immer schon die Hauptlast bei der Umsetzung politischer Vorhaben. Von daher ist es nur angemessen, ihnen hierbei auch jetzt genug Spielraum zu geben. Das vom Bund aufgelegte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stellt erhebliche Mittel für Investitionen in Klimaschutz, Mobilität, Transformation und Daseinsvorsorge bereit. Ohne die Städte, Gemeinden und Kreise als erste Ebene staatlichen Handelns können diese Aufgaben nicht gelingen. Die Umsetzung der Energiewende, der Ausbau der Infrastruktur und die Sicherung des sozialen Zusammenhalts – alles das braucht die Mitwirkung starker Kommunen.
Blick nach draußen
Hier ist vielleicht ein Blick über die Landesgrenzen hilfreich. In anderen Bundesländern sind verbindliche Kommunalquoten vereinbart worden, teilweise ergänzt durch Absprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben.
In Nordrhein-Westfalen fehlt eine solche landeseigene Verpflichtung aber bislang. Damit bleibt unklar, in welchem Umfang die Kommunen von den Mitteln profitieren, und es fehlt ihnen die Verlässlichkeit, um die dringend notwendigen Investitionen vorbereiten zu können.
In Nordrhein-Westfalen existiert mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) bereits ein etabliertes, transparentes und kommunal akzeptiertes Verteilungsinstrument. Es bietet einen anerkannten Schlüssel, um Mittel zügig an die Städte, Gemeinden und Kreise weiterzugeben. Auch für die Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen ist dieses Verfahren die sachgerechteste und unbürokratischste Lösung.
„Leider tut die Landesregierung sich selbst in diesen herausfordernden Zeiten schwer Sachpolitik zu betreiben. Es sollte unverzüglich eine verbindliche Kommunalquote von mindestens 80 Prozent der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen bereitgestellt werden“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.
Darüber hinaus sollte mit man den kommunalen Spitzenverbänden schnellstmöglich in Verhandlungen eintreten, um die konkrete Ausgestaltung einer verbindlichen Beteiligungsquote am Bundes-Sondervermögen umzusetzen und eine landesseitige Aufstockung prüfen, um den Kommunen noch größere Handlungsspielräume zu verschaffen und bestehende Investitionsrückstände wirksam abzubauen, so Bongers weiter.