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Neuregelung im Opferschutz:

Der Staat sollte immer auf der Seite der Menschen stehen, die besonders schutz- und hilfsbedürftig sind

Sonja Bongers ist Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers hat es begrüßt, dass das Amt der Opferschutzbeauftragten nun endlich gesetzlich geregelt werden soll. „Rechtlich beruht die Existenz des Amtes der Opferschutzbeauftragten aktuell auf einer Allgemeinverfügung des Justizministeriums. Dass dieses Amt jetzt durch die demokratischen Parteien im NRW-Landtag gesetzlich geregelt werden soll, ist aus meiner Sicht absolut notwendig. Durch diese gesetzliche Regelung bekommt das Amt seine ihm gebührende Anerkennung. Der Staat sollte immer auf der Seite der Menschen stehen, die besonders schutz- und hilfebedürftig sind“, sagte die SPD-Rechtsexpertin.

„Opfern eine Stimme geben“

Das im November 2017 geschaffene Amt einer Opferschutzbeauftragten bietet Menschen, denen Gewalt angetan wurde, angemessene Beratung und Informationen. Darüber hinaus leistet die Beauftragte wertvolle Netzwerkarbeit und bringt Akteure zusammen, die Opfern helfen und sie unterstützen können.

„Opfer von Gewaltverbrechen brauchen eine Stimme. Sie verdienen eine Lobby, die sich für sie stark macht, wenn andere sie verletzt haben. Und Opfer verdienen die bestmöglichen Informationen, um in schwerer Stunde ihre Rechte wahrnehmen zu können“, so Bongers.

Bessere Vernetzung im Bund

Durch das Gesetz ergibt sich neuer Gestaltungsspielraum für die Opferschutzbeauftragte: Unter anderem wird die Beauftragte durch das Gesetz in das in der Entwicklung begriffene bundesweite System von Opferzentralstellen für Terroranschläge und Großeinsatzlagen dauerhaft als fester Ansprechpartner integriert.

„Die zukünftigen Aufgaben umfassen also nicht nur Beistand und Beratungen in Situationen, in denen Menschen Gewaltverbrechen oder sexuelle Übergriffe durch Einzeltäter erlebt haben. Darüber hinaus wird sehr systematisch daran gearbeitet, dass Menschen geholfen werden kann, wenn sie ein Attentat oder einen Terrorakt miterlebt und überlebt haben und dieser tragischerweise nicht verhindert werden konnte“, so Bongers.

Derzeit übt Elisabeth-Auchter-Mainz das Amt der Opferschutzbeauftragten für das Land NRW aus.

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