Die SPD-Ratsfraktion will eine Gerechtigkeitslücke schließen, die sich mit der seit dem vergangenen Sommer gültigen Beitragssatzung ergibt, die die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Kita und der Offenen Ganztagsschule (OGS) regelt.
Entsprechend dieser Satzung sind Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 15.000 Euro von der Beitragszahlung befreit. Allerdings sind etliche sozial benachteiligten Familien, die durch diese Bemessungsgrenze finanziell geschont werden sollten, dennoch zahlungspflichtig. Dies gilt sogar für alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher, die vom anderen Elternteil finanziell gar nicht oder nur unzureichend unterstützt werden, so dass das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss gewährt.
„Das bedeutet für die betroffenen Familien eine erhebliche Belastung. Falls Kinder dann aus finanziellen Gründen diese Angebote nicht wahrnehmen können, wäre das für die weiteren Bildungschancen der Kinder katastrophal“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Große Brömer. Betroffen sind nämlich vor allem die Oberhausener Kinder, die aus finanziellen Gründen keine Kita mehr besuchen, nicht mehr an der Mittagsverpflegung in der OGS teilnehmen und anschließend auch keine Nachmittagsförderung mehr erhalten.
„Die Bemessungsgrenzen der Beitragssatzung müssen unbedingt erhöht werden, um neben den SGB-II-Leistungsempfängern auch Familien mit sehr geringem Jahreseinkommen von den Elternbeiträgen zu befreien“, fordert Große Brömer.
Am Beispiel eines oder einer Alleinerziehenden mit einem Kind und fehlender finanzieller Unterstützung durch den anderen Elternteil wird dies exemplarisch deutlich:
Für die Beitragsberechnung werden für das Elternteil der Regelbedarf, (416 Euro), der für das Kind (240 Euro, abzüglich 194 Euro Kindergeld) addiert, dazu kommen für eine angemessene Miete noch 583,70 Euro plus Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (154 Euro), was im Monat knapp 1350 Euro und damit ein Jahreseinkommen von mehr als 15.000 Euro bedeutet.