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Bedarfslücke schließen:

Koalition will mehr Kita-Plätze schaffen

Ein Antrag der Koalition aus SPD, Grünen und FDP für die Ratssitzung am Montag befasst sich mit der unbefriedigenden Situation an den Oberhausener Kindertageseinrichtungen (KTE). Ein Bericht im Jugendhilfeausschuss über die KTE-Planungen und -Maßnahmen hatte offenbart, dass 808 KTE-Plätze benötigt werden und für 2018/19 temporär 630 geschaffen worden sind – es besteht also eine aktuelle Bedarfslücke von 178 Plätzen an den Kindertageseinrichtungen in Oberhausen.

Die Koalition will die Verwaltung deshalb beauftragen, ihre Planungen zur Absicherung eines ausreichenden KTE-Angebots zu überarbeiten und entsprechend der aktuellen Entwicklung anzupassen. Die Bedarfsplanungen sollen künftig frühzeitig und umfangreich stattfinden. Dabei sollen unter anderem die aktuellen Geburtenzahlen und der Bevölkerungszuwachs in Oberhausen berücksichtigt werden.

Wie groß auf diesem Feld der Handlungsdruck für Oberhausen ist, zeigen die Antworten der Stadtverwaltung auf zwei kleinen Anfragen der sozialdemokratischen Stadtverordneten Kirsten Oberste-Kleinbeck. Die schulpolitische Sprecherin der SPD hatte da nach der aktuellen Geburtenentwicklung einerseits und nach dem Umgang der Verwaltung mit dem registrierten Bevölkerungszuwachs andererseits gefragt.

Registriert wurde in Oberhausen ein Geburtenzuwachs von 2013 bis 2016 von 1589 auf 1965. Zählt die Verwaltung 2017/18 noch 5933 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in Oberhausen, für die 5010 KTE-Plätze zur Verfügung stehen, werden es im Jahr 2022/23 der Prognose zufolge mehr als 6400 Kinder sein. Dies würde bei gleichbleibender Zahl der angebotenen Plätze ein Absinken der Versorgungsquote von 84 auf 78 Prozent bedeuten.

Auf Basis der berechneten Bedarfszahlen für das Kindergartenjahr 2018/19 (5988 Kinder zwischen drei und sechs Jahren und 5439 Kinder unter drei Jahren) wird nach Aussagen der Verwaltung zum einen über Platzausweitungen verhandelt, zum anderen kurzfristige Lösungen geplant wie die Einrichtung von Notgruppen in bestehenden KTE, das Aufstellen von Pavillons auf KTE-Grundstücken sowie auf Spielplätzen, die Nutzung von Gemeindehäusern und Kirchengebäuden und die Anmietung leerstehender Gewerbeflächen. Diese Maßnahmen befänden sich bereits in der Prüfung.

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