MdL Sonja Bongers:

Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers hat sich für eine angemessene Umsetzung von Strafen und offenem Vollzug ausgesprochen. „Wenn Menschen sich nicht an Gesetze halten und in einem fairen Gerichtsprozess verurteilt werden, verdienen sie eine Strafe. Sollte eine Haftstrafe angeordnet werden, erfüllt das unterschiedliche Zwecke. Zum einen ist da der Gerechtigkeitsaspekt. Gerade wenn unschuldige Personen zu Opfern geworden sind, dann ist es wichtig, dass Täter auch angemessen bestraft werden. Nur so kann man einen Lerneffekt erzielen. Durch eine Haftstrafe erhält der Täter oder die Täterin die Möglichkeit, seine Tat und deren Auswirkungen zu reflektieren und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.“

Resozialisierung ist wichtig

Ein wichtiges Prinzip des Justizsystem ist die Resozialisierung. Dabei gilt es Gefangene so zu begleiten, dass sie idealerweise nach der Haft ein straffreies Leben führen. Das dient der Prävention von neuen Straftaten. Resozialisierung ist der beste Opferschutz.

„Der offene Vollzug spielt dabei gerade bei langen Haftstrafen eine wichtige Rolle. Denn gerade im offenen Vollzug können Gefangene soziale Kontakte außerhalb des Gefängnisses leben. Wenn der Kontakt zur Familie und vielleicht zu den eigenen Kindern erhalten bleibt, besteht möglicherweise ein höherer Anreiz auf ein zukünftig straffreies Leben. Oft ist es ja auch so, dass sich die Welt da draußen während langer Haftstrafen verändert hat. Im offenen Vollzug lernen Menschen sich damit zurecht zu finden. Das kann maßgeblich zur Resozialisierung beitragen. Umso stabiler und sozial integrierter Personen die Haft verlassen, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls“, so Bongers weiter.

Aber nach wie vor muss unser Rechtssystem gerecht bleiben. Strafen dürfen nicht so niedrig sein, dass sie von potenziellen Tätern nicht ernst oder billigend in Kauf genommen werden. Denn das verfehlt das Ziel einer Haftstrafe. Das dient weder der Resozialisierung noch der Prävention.

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