Kopfschütteln in Reihen der SPD-Ratsfraktion hat das Statement der örtlichen CDU in der Lokalpresse zum Thema Bürgergeld ausgelöst. Die hiesigen Christdemokraten hatten sich dem Vorschlag der Bundes-CDU angeschlossen, Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern nach drei Monaten die Unterstützung zu streichen, wenn diese über drei Monate Vorstellungsgespräche versäumen oder zumutbare Arbeit ablehnen.
„Von den gut 5,5 Millionen Menschen, die 2023 Bürgergeld erhalten haben, sind aktuell rund 3,9 Millionen im erwerbsfähigen Alter. Von Januar bis November 2023 wurden in etwas mehr als 200.000 Fällen Leistungen gemindert – das sind gerade einmal drei Prozent. Und davon ist nur ein kleiner Teil ‚Totalverweigerer‘, deren Zahl wird gar nicht genau erfasst“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Denise Horn. Außerdem sei es fraglich, ob eine völlige Streichung der Hilfen überhaupt verfassungskonform sei – im Gegensatz zu den jetzt bestehenden Sanktionsmöglichkeiten.
„Eine Totalstreichung würde außerdem zu absoluten Härtefällen führen, gerade wenn Kinder mit betroffen sind“, so die Stadtverordnete weiter. Zudem sei die Zahl der wegen Beschäftigungsverlust neu Grundsicherung beziehenden Menschen in Deutschland im Jahr 2023 auf einen Tiefststand gesunken. Dies widerspreche der These, dass das Bürgergeld keine Anreize setze, Arbeit aufzunehmen – so hatte sich der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Finn Rubin, zitieren lassen.
„Statistisch gibt es keinerlei Belege dafür, dass es seit der Einführung des Bürgergeldes zu einer Welle massenhafter Kündigungen gekommen ist, wie man es aus den Reihen der CDU immer wieder vernehmen muss“, sagt Denise Horn, die die Volte der Christdemokraten in Sachen Bürgergeld nicht nachvollziehen kann.
Im November 2022 hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Reihe von Änderungen beim Bürgergeld-Gesetz verständigt, etwa eine Verkürzung der Karenzzeiten und Reduzierung von Schonvermögen. Die CDA, der Arbeitnehmerflügel der CDU, bezeichnete das Ergebnis der Verhandlungen als „eine sinnvolle Reform mit mehr Anreizen für Weiterbildungen, höheren Regelsätzen, weniger Bürokratie und klaren Vorgaben zum Mitwirken“.
„Warum nun auch die CDU Oberhausen bei der Bewertung des Gesetzes zu einer völlig anderen Einschätzung kommt als die CDA unter ihrem Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann, lässt sich mit Sachargumenten nicht erklären“, so Denise Horn abschließend.