
Einheitlich integrierter Bachelor-Abschluss
Nordrhein-Westfalen als moderner Studienstandort mit zahlreichen Hochschulen sollte endlich gleichziehen und einen einheitlichen integrierten Bachelorabschluss im Studium der Rechtswissenschaften einführen. Etwaige Änderungen im Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (JAG NRW), in dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeshochschulgesetz) und in den Prüfungsordnungen der Universitäten sollten zeitnah landesweit gleiche Studienbedingungen für Studierende im Fach der Rechtswissenschaften schaffen, meint Bongers.
Dabei ist es längst Konsens zwischen den Justizministern der Länder einen integrierten Bachelor of Laws‘-Abschlusses (LL.B.) in bundesweiter Umsetzung einzuführen. Zudem sieht der schwarz-grüne Koalitionsvertrag für NRW vor, einen integrierten Bachelor einzuführen. „Leider hat sich bis heute nichts getan. Es geht auch darum die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Studiums zu erhöhen“,
kritisierte Bongers.
Neue Wege für Studierende
„Und wir müssen uns auch eines klar machen: Die Staatsexamensprüfung in Jura ist happig und nicht jeder kommt durch. Das heißt aber nicht, dass diese Leute versagt haben. Über Jahre hinweg haben sie Leistungsnachweise erbracht, sich gebildet und stehen am Ende ohne einen Abschluss und damit ohne eine berufliche Qualifikation da. Es kommen teure und umständliche Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen zum Zuge, die wir vermeiden können. Der integrierte Bachelor hingegen eröffnet neue Karrierewege.
Gute Grundlage außerhalb der Justiz
Gerade in Verlagen, Verwaltungen aber auch Konzernen hätten Absolventen durchaus das Rüstzeug für eine berufliche Karriere außerhalb des Rechtswesens. Die Studierenden hätten bewiesen, dass sie wissenschaftlich arbeiten und sich auch selbst organisieren könnten, so Bongers weiter.
