Nachdem auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen die Reform der Gemeindefinanzen in der politischen Tagesordnung der Bundesregierung fest verankert ist, hat Ministerpräsident Peer Steinbrück mit seiner heutigen Regierungserklärung einen weiteren Eckpfeiler und ein deutliches Ausrufezeichen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen gesetzt.
Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, deren Aufkommen nach aktuellen Schätzungen unter Abzug des Verwaltungsaufwandes bei rd. 1 Mrd. Euro in NRW liegen wird, soll nach Auffassung des neuen NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück zweckgebunden zu zwei Dritteln der Bildungsfinanzierung und zu einem Drittel unmittelbar den Kommunen für Investitionen bereitgestellt werden.
„Von den hierdurch zu erwarteten zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rd. 300 Mio. Euro“, so Michael Groschek, „wird ein erklecklicher Betrag für Investitionsmaßnahmen in Oberhausen landen.“ Wolfgang Große Brömer: „Besonders wichtig ist, dass mit den beabsichtigten Freigrenzen in Höhe von 1 Mio. Euro für die Vermögensteuer tatsächlich nur eine Besteuerung wirklich großer Vermögen beabsichtigt ist und die unter 1 Mio. Euro liegenden &039;Notgroschen&039; von Otto und Lieselotte Normalverbraucher unangetastet von dieser neuen Steuer bleiben.“
Der Ministerpräsident hat in seiner heutigen Regierungserklärung hierzu konkret angekündigt, dass NRW gemeinsam mit dem Land Niedersachsen einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch im November vorlegen und im ersten Quartal des nächsten Jahres in die Länderkammer in Berlin einbringen wird.