Die stark schwankenden Energiepreise der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie verletzlich private Haushalte gegenüber schwankenden Märkten sind. Trotz der inzwischen stabilisierten Versorgungslage sind die Energiepreise auch im Jahr 2025 deutlich höher als noch vor Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Besonders Heiz- und Stromkosten bleiben für viele Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen eine erhebliche Belastung. Zwischen 2020 und 2024 hat sich der durchschnittliche Verbraucherpreis für Gas- und Stromkosten nahezu verdoppelt.
Hinzu kommen steigende Lebenshaltungskosten, die den finanziellen Spielraum zahlreicher Haushalte einschränken. „Viele berufstätige Familien, Alleinerziehende und Seniorinnen und Senioren stehen unter erheblichem Druck. Eine wirksame Entlastung besteht nicht nur in direkten Preisstützungsmaßnahmen, sondern auch darin, den Verbraucherinnen und Verbrauchern bessere Instrumente an die Hand zu geben, um ihren eigenen Energieverbrauch zu verstehen, Einsparpotenziale zu erkennen und damit Kosten zu senken. Transparenz ist hierbei ein entscheidender Schlüssel“, so die SPD-Politikerin Sonja Bongers.
Neues Gesetz
Die derzeitige Praxis der jährlichen Heizkostenabrechnung genüge diesen Anforderungen nicht. Sie informiere die Verbraucherinnen und Verbraucher erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung über ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Eine Anpassung des Verbrauchsverhaltens sei dann oftmals nicht mehr möglich. Zwar seien Vermieter/-innen seit dem 1. Dezember 2022 laut Heizkostenverordnung bei vorhandenen fernablesbaren Zählern verpflichtet, monatliche Verbrauchsübersichten bereitzustellen, doch geschehe dies in der Praxis häufig nicht.
Auch die damit verbundenen Rechte der Verbraucher/-innen – wie etwa die pauschale Kürzung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung um drei Prozent – würden aufgrund mangelnder Transparenz bislang selten wahrgenommen, so Bongers weiter. „Es ist nun an der Zeit eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die folgende Regelungen vorsieht: Die verpflichtende Bereitstellung einer monatlichen, digitalen oder postalischen Heizkosteninformation für alle Mieter/-innen und Eigentümer/-innen und die Einführung eines standardisierten Preisinformationsblatts bei Preisanpassungen durch Energieversorgungsunternehmen.“
Dies könne gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW, dem Deutschen Mieterbund, der Wohnungswirtschaft, den kommunalen Energieversorgern und der Digitalagentur NRW über ein landesweites Pilotprojekt zur Einführung digitaler Verbrauchsübersichten umgesetzt werden.