Musterklage gegen VW startet:

Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz

Am 1. November ist das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft getreten. Die erste Klage wird vom Bundesverband der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.

„Das ist eine wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer und ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz in diesem Land“, bewertet der Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel (SPD) diesen Erfolg. Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.

Auch die SPD-Landtagsfraktion hat sich in Düsseldorf für die Musterfeststellungsklage eingesetzt. „Deshalb freuen wir uns, dass sofort nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale-Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird“, bekräftigt die Oberhausener Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin Sonja Bongers (ebenfalls SPD).

Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD im Bund durchgesetzt hat. Leider fehlte dafür jeder politische Rückenwind durch die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat. CDU und FDP haben einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion im Landtag, dieses zu unterstützen, abgelehnt.

Auch NRW-Justizminister Biesenbach, der ebenfalls stellvertretendes Mitglied im Bundesrat ist, hat bundespolitisch für dieses wichtige Stück Verbraucherschutz leider keinen Finger gerührt.

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Wir freuen uns, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen eingereicht hat.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt.

Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden.

Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen und ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.

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