Der Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen, Schüler und junge Berufstätige. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel hin.
Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen, Schüler und junge Berufstätige. Als Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) leben sie für ein Jahr in Gastfamilien, besuchen Schulen, absolvieren Praktika in Betrieben und sind junge Botschafter für die politischen und kulturellen Werte ihres Landes. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Bundestages und des Kongresses der USA. Bewerbungsschluss für das Austauschjahr 2019/2020 ist Freitag, der 14. September 2018.
Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige
Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren und an junge Berufstätige und Auszubildende bis 24 Jahre. Während die Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr an einer amerikanischen High School verbringen, nehmen junge Berufstätige am Unterricht eines Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte teil und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.
Die Stipendiaten vermitteln an ihren Schulen und Praktikumsplätzen, in ihren Gastfamilien und in ihrer Freizeit die kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Werte ihres Landes. Im Alltag lernen sie, was Deutschland und Amerika verbindet und unterscheidet. Sie leben, lernen und arbeiten in einer fremden Kultur, erweitern ihren Horizont durch persönliche Erfahrungen und tragen so zur besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern bei.
Stipendien für Schüler und Berufstätige
Bewerben können sich auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten. Die Stipendiaten werden von erfahrenen Austauschorganisationen betreut, die seit vielen Jahren mit dem Deutschen Bundestag zusammenarbeiten.
Bundestagsabgeordnete nominieren die Stipendiaten und betreuen sie in der Zeit des Stipendiums als Paten. Das zweistufige Auswahlverfahren läuft zunächst über die Austauschorganisationen, die für bestimmte Bundestagswahlkreise zuständig sind. Die Mitarbeiter dieser Organisationen erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden jedes Jahr im Herbst, ob die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden.
Neugierig, interessiert, engagiert
In diesen Gesprächen wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium geeignet sind. Neben guten Schulleistungen und guten Englischkenntnissen kommt es vor allem auf soziale Kompetenz, politisches Allgemeinwissen und Interesse an politischen und gesellschaftlichen Vorgängen an. Danach schlagen die Austauschorganisationen den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen Kandidaten zur Auswahl vor. Im zweiten Schritt wählt der für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Liste der Austauschorganisation aus.
Eine direkte Bewerbung beim Bundestag oder bei einem Abgeordneten ist nicht möglich. Die Bewerbung muss spätestens am 14. September 2018 über das Online-Formular eingegangen sein.
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2019, dem Tag der Ausreise, mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind.
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen zum Stichtag 31. Juli des Ausreisejahres ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sein.
Nach Einsendung der Bewerbung werden von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, zugesandt.
Ausführliche Informationen und weiterführende Links gibt es unter www.bundestag.de/ppp.