SPD-Fraktion beim RVR:

Schwarz-gelbe Landesregierung benachteiligt das Ruhrgebiet

Die schwarz-gelbe Landesregierung treibt ihre systematische Benachteiligung des Ruhrgebietes mit der gezielten Verhinderung des Oberhausener Zukunftsparks O.VISION auf die Spitze. Die Abstrafung der Wählerinnen und Wähler im Ruhrgebiet durch die Regierung Rüttgers darf jedoch nicht dazu führen, dass die vitalen Interessen einer ganzen Region systematisch missachtet und dass Entwicklungschancen mit erheblichen Wachstums- und Arbeitsplatzpotentialen für das gesamte Land ungenutzt bleiben.

Die SPD-Fraktion im Regionalverband Ruhr verurteilt die Entscheidung des Landeskabinetts darum als kurzsichtig und kleinkariert. So gehen private Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe am Ruhrgebiet vorbei, von den Arbeitsplätzen ganz zu schweigen. Die Ablehnung erfolgte nur vordergründig unter dem Hinweis auf die Finanzlage der Stadt und mit Blick auf Schulden und Risiken. Tatsächlich kam das ?Aus? nicht nach Prüfung der Ministerien, sondern durch eine politisch motivierte Entscheidung im schwarz-gelben Koalitionsausschuss.

Dabei bleibt völlig unerwähnt, dass das Projekt hervorragend durchdacht, geplant und auf den Weg gebracht wurde. Seine Qualität und seine Perspektiven für Oberhausen, das Ruhrgebiet und den Arbeitsmarkt bleiben völlig außer Acht.

Es bleibt ebenso unberücksichtigt, dass sich das Projekt mehr als ausgezahlt hätte. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat im Auftrag der Essener Industrie- und Handelskammer die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen und die Auswirkungen für die öffentlichen Kassen untersucht. Unterm Strich fließt jeder Förder-Euro um ein Mehrfaches verzinst als direkte und indirekte Steuereinnahme an die Kommune, das Land und den Bund zurück.

Damit wäre O.VISION ein realistischer Weg für die Stadt Oberhausen, ihre schwierige Haushaltslage nachhaltig zu verbessern.

Nach den Maßstäben der Landesregierung kann künftig keine einzige Stadt im Geltungsbereich der europäischen Förderung aus dem Ziel-2-Programm den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen, denn alle Ruhrgebietsstädte unterliegen dem Nothaushaltsrecht.

Die SPD-Fraktion beim RVR baut fest darauf, dass die Landesregierung diese Position noch einmal prüft: Namhafte Haushaltsrechtler betrachten Investitionen einer Gemeinde, die ihre Einnahmesituation verbessern und damit auf Sicht den Schuldenstand reduzieren, durchaus als Ausgaben mit dem verbrieften Ziel der Haushaltskonsolidierung.

Sonst würde den finanzschwachen Kommunen des Ruhrgebietes jede Chance genommen, ihre Situation mit eigener Kraft, Energie und Kreativität zu verbessern.

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