Eltern behinderter Kinder werden zur Kasse gebeten:

Entscheidung von CDU und FDP ist soziale Ungleichbehandlung

CDU und FDP beim LVR bitten zur Kasse

CDU und FDP beim LVR bitten zur Kasse

Eltern behinderter Kinder, die eine integrative Tagesstätte statt einem Sonderkindergarten besuchen, werden nach dem Willen der Mehrheit von CDU und FDP im Landschaftsverband Rheinland zukünftig zur Kasse gebeten: Mit im Schnitt 840 Euro pro Jahr werden die Eltern zusätzlich belastet, die im Zusammenleben mit nichtbehinderten Kindern den besseren Ansatz zur Förderung ihrer Kindern sehen. Von dieser Änderung betroffen sind alle Neuzugänge in Tagesstätten aller Träger im Rheinland. Sonderkindergärten hingegen sind als reine Behinderteneinrichtungen bundeseinheitlich beitragsfrei, diese Kosten trägt nach wie vor der Landschaftsverband.

Klaus Kösling, SPD-Stadtverordneter und zugleich Mitglied in der Verbandsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland, sieht in dieser Beschlussfassung eine kaltherzige Entscheidung von CDU und FDP gegenüber den betroffenen Eltern.

„Noch im letzten Jahr, dem Jahr der Behinderten 2003“, so Klaus Kösling, „haben alle politisch verantwortlichen Parteien Integration als Ziel öffentlichkeitswirksam auf ihre Fahnen geschrieben. CDU und FDP setzen mit diesen Beschlüssen ein gänzlich anderes und falsches Signal: Weg von der Integration hin zur klassisch-konservativen Behindertenpolitik der Aussonderung.“

Denn zu befürchten sei, dass Eltern behinderter Kinder, die neben immensen menschlichen Herausforderungen zahlreiche finanzielle Belastungen zu tragen haben, sich wegen dieser Ungleichbehandlung schon allein aus finanziellen Gründen wieder verstärkt an beitragsfreie Sonderkindergärten wenden müssen. Dass die FDP bundesweit aktuell sogar die vollständige Beitragsfreiheit für Kindergärten fordert, wird durch diese praktische Entscheidung als politisches Lippenbekenntnis entlarvt.

„Gerade in Oberhausen“, so Thomas Dißelmeyer, Sprecher der SPD im Jugendhilfeausschuss, „besteht aktuell neben den bereits bestehenden 35 Plätzen in 7 integrativen Gruppen eine große Nachfrage, so dass noch 3-4 zusätzliche integrative Gruppen, die je 5 behinderte Kinder aufnehmen könnten, kurzfristig einzurichten sind.“

Mit dieser Ungleichbehandlung, sind sich Dißelmeyer und Kösling einig, werden Eltern unabhängig vom Grad der Behinderung ihrer Kinder gezwungen, sich wieder verstärkt um Plätze in den beiden heilpädagogischen Tagesstätten in Oberhausen zu bemühen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung wollen die beiden Sozialdemokraten in den Fachgremien des Rates weiter beobachten und bewerten.

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