Mobilfunk:

Baustopp für Mobilfunkanlagen auf öffentlichen Gebäuden

Mobilfunkantennen

Mobilfunkantennen

Der AK Umwelt hat sich auf seiner jüngsten Sitzung mit der Problematik Mobilfunkantennen im Stadtgebiet beschäftigt. Zukünftig sollen keine Neuverträge mehr geschlossen werden, die es Mobilfunkunternehmen ermöglichen, Antennenanlagen auf städtischen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten zu errichten.

Die Arbeitskreisleiterin Anne Janßen: „Aus städtischer Sicht ist zu beklagen, dass sich aus der bestehenden Gesetzeslage weder aus dem Baurecht noch aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine Handhabe ergibt, die Errichtung von Anlagen zu verhindern oder aber eine Genehmigung lediglich unter Beachtung von Auflagen zu erteilen.“

Da die Durchführung des hier maßgeblichen Bundesimmissionsschutzgesetzes in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesumweltministerien fallen, sieht der SPD-Arbeitskreis Umwelt das NRW Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der Pflicht, einen landesweit verbindlichen und für alle Städte gültigen Rahmen für die Errichtung von Mobilfunkanlagen zu schaffen.

Wenig hilfreich ist hier aus Sicht des SPD-Arbeitskreises, dass der Deutsche Städtetag mit Mobilfunkbetreibern auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung geschlossen hat, die eine Informationspflicht gegenüber den Städten und eine Beteiligung bei der Standortwahl vorsieht.

„Nach Auffassung des Arbeitskreises kann nicht jede einzelne Kommune gemeinsam mit jeweils Betroffenen die Verantwortung für die Unbedenklichkeit einer Standortwahl und der dort eingesetzten Technik übernehmen. Letztendlich wird auch abzuwarten sein, wie sich die Mobilfunkbetreiber an diese freiwillige Vereinbarung gebunden fühlen,“ so die Arbeitskreisleiterin Anne Janßen.

In einem ersten Schritt hat der SPD-Arbeitskreis daher beschlossen, dass zukünftig keine Neuverträge geschlossen werden sollen, die Mobilfunkunternehmen ermöglichen, Antennenanlagen auf städtischen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten etc. zu errichten. Da hiermit nicht verhindert werden kann, dass in unmittelbarer Nachbarschaft von Schulen und Kindergärten Anlagen errichtet werden, wird der SPD-Arbeitskreis Umwelt darüber hinaus der Oberhausener Verwaltung ein Maßnahmepaket abfordern, das folgende Punkte beinhaltet:

Neuverträge werden ausschließlich unter breiter Mitwirkung Betroffener, der Schulkonferenzen, Elternräte etc. abgeschlossen.

Alle bislang geschlossenen Verträge sind mit Blick auf die bestehenden Konditionen mit dem Ziel zu überprüfen, eine Mitwirkung Betroffener nachzuholen und darauf basierend ggf. Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern über Alternativstandorte oder einen optimierten Technikstandard zu führen.

Eine Initiative im regionalen Konsens mit dem Ziel zu starten, die Verantwortung des Bundesgesetzgebers bzw. des Landesministeriums nach allgemeingültigen Grenz- und Richtwerten nachhaltig zu unterstreichen. Als Beispiel kann hier die Schweiz gelten, die neben den international geltenden Standards zusätzliche Grenzwerte als „Vorsorgewerte“ verbindlich definiert hat.

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