„Die Landesregierung hat ihr Wort gehalten und die verpflichtende Prüfung aller privater Abwasserkanäle aus dem Landeswasserschutzgesetz gestrichen,“ so Anne Janßen (SPD), Vorsitzende des Umweltausschusses. „Für Oberhausen heißt das konkret, dass es keinen Zwang zur flächendeckenden Untersuchung privater Abwasseranschlüsse geben wird.“
Einen verpflichtenden Kanal-TÜV soll es nur noch in Wasserschutzgebieten geben, da hier eine besondere Sorgfaltspflicht gegen Verunreinigungen des Grundwassers besteht.
Zur Zeit besteht in Oberhausen eine gültige Satzung, die die Dichtheitsprüfung ab 2015 vorsieht. Das Land hat den Kommunen jedoch die Entscheidung übertragen, diese Prüfpflicht beizubehalten oder wieder aufzuheben. Hierzu stellt die Ausschussvorsitzende klar:
„Wir wollen bewusst die privaten Hauseigentümer entlasten und werden uns deshalb politisch dafür einsetzen, dass die Satzung zur Prüfpflicht, die die ersten Haushalte in Oberhausen ab 2015 getroffen hätte, aufgehoben wird.“ Die Verpflichtung, bei undichten Abwasserleitungen, die den Eigentümern bekannt sind, Abhilfe zu schaffen, bestünde natürlich weiterhin. Hier habe sich gesetzlich nichts geändert. Die SPD sei sich aber darüber im Klaren, dass bei einer flächendeckenden Pflichtprüfung der Kanäle enorme Kosten auf die Hausbesitzer zukämen. „Das wollen wir den Oberhausener Bürgern nicht zumuten“, so Anne Janßen abschließend.