LVR-Therapieeinrichtung in der JVA Oberhausen:

Rat der Stadt beschließt Resolution und besetzt Beirat

Mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und FDP hat der Rat der Stadt gestern die folgende Resolution zur geplanten Unterbringung von rückfallgefährdeten Straftätern in der JVA Oberhausen beschlossen:

„Die Zielrichtung des Therapieunterbringungsgesetzes, das auf Initiative der CDU/CSU/FDP-Fraktionen im Dezember 2010 im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, wird vom Rat der Stadt Oberhausen ausdrücklich begrüßt. Dadurch wird eine rechtliche Basis geschaffen, die die Allgemeinheit vor haftentlassenen, aber stark rückfallgefährdeten Straftätern schützt.

Zur Unterbringung dieser Personen in der ehemaligen JVA in Oberhausen stellt der Rat fest:

  1. Die ehemalige JVA Oberhausen ist kein geeigneter Standort als mittel- bzw. langfristige Einrichtung zur Unterbringung von Straftätern nach dem Therapieunterbringungsgesetz.
  2. Die vorübergehende Unterbringung von Straftätern nach dem Therapieunterbringungsgesetz für maximal zwei Jahre, wie von der Landesregierung versprochen, ist für den Rat der Stadt Oberhausen Voraussetzung für die Akzeptanz der vorübergehenden Unterbringung der Therapieeinrichtung in der ehemaligen JVA in Oberhausen.
  3. Eine Unterbringung von Straftätern nach dem Gesetz zur Therapieunterbringung über maximal zwei Jahre hinaus lehnt der Rat der Stadt Oberhausen ab.
  4. Vor der Erstunterbringung von Straftätern nach dem Therapieunterbringungsgesetz muss ein detailliertes Therapiekonzept seitens des Trägers der Einrichtung vorliegen. Bauliche Maßnahmen, die für die Umsetzung des Therapiekonzepts notwendig sind, müssen umgesetzt sein. Ein Freigang der in der Therapieeinrichtung untergebrachten Täter in Oberhausen ist zwingend auszuschließen.
  5. Die berechtigten Sicherheitsbedenken der Bevölkerung sind zu berücksichtigen. Deshalb ist eine weitestgehende Transparenz und Information über die Arbeit der Einrichtung sicherzustellen. Bei der Besetzung des Beirats der Therapieeinrichtung sind daher insbesondere Bürgerinnen und Bürger (z. B. Schulleitungen benachbarter Schulen / Vertreterinnen bzw. Vertreter von Elternpflegschaften) einzubeziehen.“

Neben der Resolution hat der Rat in seiner gestrigen Sitzung auch über die personelle Besetzung der Oberhausener Plätze im Beirat der neuen Therapieeinrichtung entschieden. Einvernehmlich benannte der Rat die folgenden

Mitglieder im Beirat:

  • Angelika Jäntsch
  • Carolin Buttke
  • Ingo Mersmann
  • Anita Freund
  • Johannes Stelzer
  • Peter Fabritz
  • Ines Hiltrop
  • Hans-Jürgen Nagels
  • Heike Laß
  • Ulrich Hogenschurz
  • Anne Schuler
  • Dr. Heinz-Peter Baumann

Das neue Gremium wird sich aus 24 Mitgliedern zusammensetzen, von denen jeweils 12 vom Landschaftsverband Rheinland und vom Rat der Stadt bestimmt werden. SPD-Fraktionschef Wolfgang Große Brömer hatte frühzeitig bei den anderen Ratsfraktionen für Geschlossenheit geworben und angeregt, einen gemeinsamen Besetzungsvorschlag zu erarbeiten, der besorgte Bürgerinnen und Bürger und auch Kritiker der Einrichtung angemessen berücksichtigt.

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