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Offene Ganztagsgrundschule:

Keine Elternbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Eine von mittlerweile 17 offenen Ganztagsgrundschulen in Oberhausen: Die Knappenschule

Eine von mittlerweile 17 offenen Ganztagsgrundschulen in Oberhausen: Die Knappenschule

Die SPD will sicherstellen, dass weiterhin alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – an der offenen Ganztagsgrundschule teilnehmen können. Dies erklärte der schulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Stefan Zimkeit. Um dies zu erreichen, wird die SPD im nächsten Schulausschuss beantragen, Empfänger von Arbeitslosengeld II von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsgrundschulen frei zu stellen.

An den siebzehn bisherigen offenen Ganztagsgrundschulen waren im Rahmen der sozialen Staffelung bisher alle Eltern, die Sozialhilfe beziehen, von den Beiträgen frei gestellt. Bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II am 1. Januar 2005 werden die Empfänger dieser Leistung finanziell ähnlich gestellt wie die bisherigen Sozialhilfeempfänger. Da sei es nur konsequent, auch diese Gruppe von finanziellen Beiträgen zur offenen Ganztagsschule freizustellen, erläuterte der Vorsitzende der SPD-Fraktion Wolfgang Große Brömer.

Ziel der SPD sei es weiterhin, die verbesserte Förderung und Betreuung durch die offene Ganztagsgrundschule besonders auch sozial benachteiligten Kindern zu Gute kommen zu lassen.

Nach dem Willen der SPD dürfen die niedrigen Einnahmen durch geringere Elternbeiträge nicht zu Lasten der betroffenen Schulen gehen. Es müsse dabei bleiben, dass die Ausstattung der Schulen nicht von der Möglichkeit der Eltern, die Beiträge aufzubringen, abhängen darf, erläuterte Stefan Zimkeit abschließend.

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