Als unpraktikable und realitätsferne Effekthascherei weisen die Oberhausener Sozialdemokraten die aktuelle Forderung der örtlichen CDU zurück, bei der Berechnung der Gewerbesteuerpflicht in Oberhausen einen Ermäßigungstatbestand für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu berücksichtigen. „Gewebesteuerrecht“, so erinnert der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Wehling, „ist Bundesrecht. Städte haben insofern eingeschränkten Gestaltungsspielraum, als dass lediglich ein gemeindlicher Hebesatz festgelegt werden kann.“
Dieser bestehende Gestaltungsspielraum wird durch die Entwicklung der Kommunalhaushalte gerade auch der Städte in NRW ad absurdum geführt: Denn die negative Haushaltsentwicklung insbesondere in den durch den Strukturwandel besonders gebeutelten Städten führt dazu, dass durch kommunalaufsichtliche Auflagen das Hebesatzrecht faktisch ausgehebelt und den Räten der Städte Entscheidungen abverlangt werden, die sich an Hebesatzobergrenzen orientieren.
„Oberhausen hat einen Gewerbesteuerhebesatz von 470 %, Mülheim 450 %, Düsseldorf 455 % und z.B. die Stadt Bocholt von 403 %,“ weist die Beauftragte für den Mittelstand der Oberhausener SPD, Elia Albrecht-Mainz, auf Realitäten im regionalen Umfeld hin, die selbst bei einem Verzicht um 70 %-Punkte keinen wirklichen Gewerbesteueranreiz belegen lassen. Zudem würden sich auch unter Gleichbehandlungsansprüchen Gerechtigkeitslücken ergeben, denn auch in der Vergangenheit haben viele Unternehmen am Ort ihre soziale Verantwortung durch Schaffung neuer Arbeitsplätze ganz praktisch eingelöst, ohne dass ein Ausgleich über Gewerbesteuerminderung erfolgt wäre.
Albrecht-Mainz und Wehling sind sich daher in der Bewertung einig, dass die aktuelle Diskussion um Verstetigung und Verbreiterung der Gewerbesteuerpflicht und die damit verbundene verlässliche Einnahmesituation der Städte in die richtige Richtung weist. Hier gilt es aus Sicht der örtlichen Sozialdemokraten, die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur auf viele breite und leistungsstarke Schultern zu verteilen. „Falsch wäre es,“ so Klaus Wehling, „im Steuerrecht einen neuen Wettbewerb der Städte um Investoren zu verankern.“
Einen solchen Wettbewerb könnten sich übrigens auch nur die Städte leisten, die Personal- und Finanzressourcen dafür einsetzen können, neue Ausnahmetatbestände auch zu überwachen. Die Stadt Oberhausen ist z.B. gefordert, bei unverändertem Aufgabenvolumen von 10 durch Fluktuation freiwerdenden Stellen 8 einzusparen. Die CDU fordert in einem Atemzug, Bürokratie und Personal grundsätzlich abzubauen und zugleich neue Bürokratien für die Überwachung von Gewerbesteuerpflichtigen einzuführen, weisen die Sozialdemokraten auf einen weiteren Widerspruch der örtlichen Christdemokraten hin.
Nicht verwundert zeigen sich die Sozialdemokraten daher darüber, dass zu dem mit der CDU-Forderung verbundenen Einnahmeverzicht für die Stadt kein Gegenfinanzierungsvorschlag unterbreitet wird. Selbst die CDU scheint ihren eigenen Vorschlag nicht ganz so ernst zu nehmen: Denn aktuell sind zu vielen, noch zu bewertenden CDU-Forderungen konkrete Antragsstellungen erfolgt, nur zu diesem Punkt liegt außer einem öffentlichen Lippenbekenntnis eine offizielle Antragsstellung nicht vor.