Bund und Länder unterzeichnen Vereinbarung über Ganztagsschulen:

Kommunen stehen bereits in den Startlöchern

Mit der am 12.05.2003 von Bund und Ländern unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung wird ein zentrales Wahlkampfversprechen von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingelöst: Das Vier-Milliarden-Euro-Programm zum Aufbau von Ganztagsschulen. „Damit besteht für die Schulträger unseres Wahlkreises Oberhausen/Dinslaken ab sofort die Möglichkeit, Förderanträge für die Schaffung oder den Ausbau von Ganztagsschulen zu stellen“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Grotthaus.

So kann Oberhausen nach den bereits vorliegenden Förderrichtlinien des Landes NRW für die Errichtung von Ganztagsgrundschulen insgesamt 320.000 Euro an Investitionsmitteln aus dem Topf der nun zu verteilenden Bundesmittel – verteilt auf vier Jahre – erwarten. Für die zusätzlich erforderlichen weiteren Mittel für den Betrieb der neuen Ganztagsgrundschulen sind 1.230 Euro pro Schüler und Jahr erforderlich, wovon das Land NRW 820 Euro und die Stadt 410 Euro zu tragen hat.

Dabei ist die Stadt Oberhausen in ihren Planungen schon ziemlich weit. Fest steht, dass die Steinbrink- und die Knappenschule zu Ganztagsgrundschulen ausgebaut werden sollen; Beschlüsse der Schulkonferenzen weiterer Grundschulen stehen an.

MdB Wolfgang Grotthaus begrüßt vor allem, dass nach anfänglichem Widerstand nun auch die von CDU/CSU geführten Bundesländer das Angebot des Bundes zu einer Finanzhilfe nach Art. 104 a Abs. 4 Grundgesetz angenommen haben. Bekanntlich stellt der Bund den Ländern für den Zeitraum 2003 bis 2007 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, die vor allem in NRW nach dem in der Vereinbarung festgelegten Schlüssel für Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsschulen und zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen verwendet werden.

Es sollen dabei allerdings nicht nur Schulen an sogenannten sozialen Brennpunkten entstehen, um Schülerinnen und Schüler nachmittags von den Straßen zu holen, sondern Ganztagsschulen sollen möglichst breit gestreut sein und alle sozialen Schichten erreichen.

Da die Vereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, können nun sofort Förderanträge bei den Landesregierungen gestellt werden, so dass die für 2003 angesetzten Haushaltsmittel von 300 Mio. Euro bereits in diesem Jahr verwendet werden können.

Wolfgang Grotthaus ist sich sicher, dass die Landesregierung, die Städte und Gemeinden, aber auch Eltern und Schulen die Verwaltungsvereinbarung mit Leben erfüllen und die Chancen zur Schaffung von Ganztagsschulplätzen nutzen werden. „Ich erwarte nun einen produktiven Wettstreit um das beste Netz an Ganztagsschulen und eine intensive Debatte um die richtigen pädagogischen Konzepte „, so Wolfgang Grotthaus.

Nach seiner Auffassung ist der Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen ein wichtiger Schritt zur Verbesserung unseres Bildungssystems, dem durch die PISA-Studie deutliche Mängel bescheinigt wurden. Ganztagsschulen mit pädagogischem Profil machen eine gezielte individuelle Förderung möglich und tragen somit zur Verwirklichung von Chancengleichheit bei. Darüber hinaus wird mit Ganztagsschulen eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

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