LVR plant Schulneubau in der Weierheide:

Oberhausen soll Standort der Rheinischen Schule für Körperbehinderte werden

Der LVR will in der Weiderheide eine neue Schule für körperbehinderte Kinder errichten

Der LVR will in der Weiderheide eine neue Schule für körperbehinderte Kinder errichten

Im aktuellen Haushalt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) besteht quasi als erster Merkposten ein Ansatz über Planungskosten für eine weitere Schule für körperbehinderte Kinder im Land. Hinter dieser Haushaltsposition verbirgt sich, dass in Oberhausen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes ein vollständiger Schulneubau errichtet werden soll, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen nach angepassten Bildungsplänen von Grund- und Hauptschulen unterrichten zu können.

Die beiden SPD-Stadtverordneten Thomas Dißelmeyer und Klaus Kösling können als Mitglieder in der Landschaftsversammlung Rheinland berichten, dass diese Planung aktuell weiter mit Leben gefüllt wird: Ganz konkret wird zur Zeit geprüft, ob eine Freifläche in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gesamtschule Weierheide als Standort für diese wichtige soziale Einrichtung dienen kann. Erste Grundstücksverhandlungen – so die aktuellen Informationen am Rande einer der letzten Gremiensitzungen der Landschaftsversammlung – seien auf einem guten Weg.

„Wichtig ist, dass die zunächst eher mit unverbindlichem Charakter vorgesehene Absicht, in Oberhausen eine Rheinische Schule für Körperbehinderte zu errichten, weiter verfolgt und ganz konkret entwickelt wird“, so die SPD-Stadtverordneten Dißelmeyer und Kösling.

Bei dem aktuell in Rede stehenden Grundstück ist für die beiden Sozialdemokraten besonders wichtig, dass durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Gesamtschule Weierheide nicht nur Synergieeffekte zum Beispiel beim Raumprogramm erschlossen werden können, sondern darüber hinaus auch praktische Integration von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern im Schulalltag ermöglicht werden kann.

Zum weiteren Verfahren ist festzuhalten, dass auf Basis der abschließenden Standortentscheidung Planungsrecht zu konkretisieren wäre. Auf dieser Grundlage kann anhand des erforderlichen Raumprogramms dann der Schulneubau abschließend geplant werden.

„Trotz des frühen Planungsstadiums,“ so Klaus Kösling abschließend, „bin ich angesichts des bisherigen Diskussionsstandes und der aktuellen Entwicklung optimistisch, dass bereits im kommenden Jahr mit dem Bau begonnen werden kann.“

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