Grotthaus&

Kein Ende von Weiterbildungsmaßnahmen von heute auf morgen

In der heutigen Sitzung der SPD Bundestagsfraktion haben sich Gerhard Schröder und alle Mitglieder der Fraktion einhellig darauf verständigt, dass Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen für junge arbeitslose Menschen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsämter fallen, und auch für Behinderte nicht abrupt beendet werden dürfen. Dabei wurde klar formuliert, dass die hier zur Verfügung zu stellenden Mittel nicht in das Aufgabenfeld der Bundesanstalt für Arbeit fallen, sondern vielmehr Steuermittel eingesetzt werden müssen.

Grotthaus sieht mit seinen KollegInnen der SPD die berechtigte Pflicht, sich hierfür in besonderem Maße einzusetzen. „Dabei ist es selbstverständlich, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit nicht alles weg bricht, was auf dem Markt existiert“, so Grotthaus wörtlich. Hier handele es sich um Solidarität mit den Schwächsten der Schwachen innerhalb des System.

Aber Grotthaus merkt ebenso klar an, dass der Weiterbildungssektor auch hinsichtlich sog. „Auswüchse“ zu durchforsten sein wird und diese dann auch konsequent zu beschneiden sind.

Den Mitgliedern der SPD-Fraktion wurde für die kommende Fraktionssitzung am 08.04.2003 die Vorlage des politischen Konzeptes zur Fortführung von o.g. Weiterbildungsmaßnahmen aus der Administration zugesagt.

Diese Entscheidung ist ein Erfolg der Mitglieder der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit innerhalb der SPD-Fraktion, der Wolfgang Grotthaus auch angehört. Gleichzeitig ist dieser Erfolg aber auch auf die Initiative der NRW-SPD und die Formulierung des Gelsenkirchener Appells zurückzuführen.

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