Ladenöffnung:

Anspruch auf freien Samstag für Beschäftigte beschlossen

Zum Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit und zur abschließenden Lesung im Parlament zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen erklärt der in der AG Wirtschaft und Arbeit zuständige Berichterstatter Wolfgang Grotthaus:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner gestrigen Sitzung die Novelle der Bundesregierung zur Ladenöffnung beschlossen. Ebenfalls verabschiedet wurde der von der Koalition vorgelegte Antrag, wonach allen Einzelhandelsbeschäftigten ein individueller Anspruch auf einen freien Samstag im Monat zusteht. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber die Bedeutung des Samstags für die Freizeitgestaltung in Familie und Freundeskreis.

Diesem Antrag kommt eine besondere Pikanterie zu CDU/CSU haben zwar den Gesetzentwurf abgelehnt, stimmten jedoch unserem Ergänzungsantrag zu. Sie haben sich offensichtlich von den Argumenten der Koalition überzeugen lassen.

Mit dem Änderungsantrag ist der Gesetzentwurf ein gelungener Kompromiss zwischen den Interessen von Beschäftigten, Konsumenten und des Einzelhandels.

Die Oppositionsparteien sind jetzt im Bundesrat aufgefordert, konstruktiv und zügig an der Verabschiedung mitzuwirken. Erst dann tritt die Möglichkeit zur Ladenöffnung an Samstagen bis 20 Uhr in Kraft, wie es dem Bedürfnis der Konsumenten entspricht.

Die erweiterte Öffnung an Samstagen und – nicht zu vergessen – die Entrümpelung des Ladenschlussgesetzes wird einen positiven Impuls für unsere wirtschaftliche Entwicklung geben.

Mit der heutigen zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag passierte die Regelung das Parlament in dieser Ausschussfassung. Am Ende wurde es noch einmal richtig spannend: Beim Hammelsprung wurde das Ergebnis 279 Ja und 224 Nein festgestellt. Der Vorschlag des Bundesrates, die Regelung der Öffnungszeiten völlig in die Kompetenz der Länder zu geben, wurde zurückgewiesen.

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