Reorganisation des Kulturbereichs:

Tarifliche Bindung bei den neuen Kultur-gGmbHs

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Im Vorfeld der Beratungen zur Reorganisation des Oberhausener Kulturbereichs erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Groschek, dass die neu zu gründenden gemeinnützigen Kultur-GmbHs eine Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) beantragen sollen.

Damit sind, so betont Groschek, nicht nur für die in den Kulturinstituten Beschäftigten dauerhaft die jetzt gültigen tarifvertraglichen Regelungen (BAT/BMTG) gesichert, sondern auch für alle diejenigen, die zukünftig neu in diese Gesellschaften eingestellt werden sollen.

Die zukünftigen Kulturgesellschaften unterliegen anders als andere Teile der öffentlichen Verwaltung keinem unmittelbarem Wettbewerbsdruck. Darüber hinaus sind hier vielfach Berufsbilder erfasst, die zur Absicherung des hohen Angebotniveaus in den Kulturinstituten entsprechende Qualifikationen voraussetzen.

Aus diesen Gründen sieht die SPD-Fraktion entgegen der Auffassung der Verwaltung keinen Anlass, für neu einzustellende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den zu gründenden Gesellschaften in Zukunft eine andere tarifvertragliche Grundlage wie z.B. den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TVV) anzustreben.

Michael Groschek abschließend: „Mit der neuen Organisationsform als gemeinnützige Gesellschaften wird bei vollem tariflichen Schutz aller Mitarbeiter/innen ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Kulturangebotes in Oberhausen auf dem gegenwärtigen Niveau sichergestellt.“

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