SPD-Fraktion:

Brief- und Sofortwahl auch bei Bürgerentscheiden in Oberhausen

Bürgerentscheid

Bürgerentscheid

Bürgerentscheide sollen nach dem Willen der SPD unter größtmöglicher Beteiligung der Bevölkerung durchgeführt werden. Deshalb werden alle Bürgerinnen und Bürger bei Bürgerentscheiden in Oberhausen auch die Möglichkeit zur Brief- bzw. Sofortwahl haben. Das beschlossen die SPD-Ratsmitglieder auf ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause.

Auf der Tagesordnung standen u.a. auch Vorschläge der Verwaltung, wie die nach der Gemeindeordnung möglichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide organisatorisch abzuwickeln sein sollen.

In einem zweistufigen Verfahren ermöglicht die Gemeindeordnung NRW, dass unter bestimmten Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger Ratsentscheidungen überprüfen und unmittelbar mit einem sogenannten Bürgerentscheid in einer konkreten Angelegenheit entscheiden können.

Diesem Bürgerentscheid ist in der ersten Stufe ein sogenanntes Bürgerbegehren vorgeschaltet, das von mindestens 4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein muss, in Oberhausen ca. 4.800 Unterschriften. Erst dann sind Bürgerinnen und Bürger unter Umständen gefordert, mit einem Gang zur Wahlurne in einer sogenannten Ja/Nein-Abstimmung in dieser Angelegenheit zu entscheiden.

Diese Bürgerentscheidungen sollen nach Willen der Oberhausener Sozialdemokraten unter größtmöglicher Beteiligungsmöglichkeit der Bevölkerung durchgeführt werden. Aus diesem Grund sollen die bei den Urnengängen üblichen Angebote wie Briefwahl und Sofortwahl in den 3 Rathäusern auch für diese Abstimmungen eingerichtet werden.

„Meine Fraktion hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass Bürgerbeteiligung in Oberhausen einen hohen Stellenwert hat,“ so der Fraktionsvorsitzende Michael Groschek. Bereits in der nächsten Sitzung des Ältestenrates sollen die Vorstellungen der Sozialdemokraten zu einem Satzungsvorschlag der Verwaltung eingebracht werden.

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