Einhellige Auffassung hierzu war, dass bei der Vorlage des Versicherungsnachweises zur Hundehaltung ein Augenmerk auf das Kleingedruckte in den jeweiligen Verträgen zu legen ist, damit weitgehende Versicherungsdeckung gewährleistet ist.
Mit Spannung werden die abschließenden Ausführungsbestimmungen zur Landeshundeverordnung erwartet. Denn unklar sind noch einige Begriffsdefinitionen, die letztlich zu konkretisieren sind.
Vor diesem Hintergrund bestand Einigkeit, dass bei der Umsetzung der Landeshundeverordnung zunächst ein Schwerpunkt auf die Auflistung der als gefährlich geltenden Hunderassen zu legen ist. Diese gefährlichen Hunderassen sind mit Vorrang zu erfassen und gemäß den Bestimmungen der Landeshundeverordnung, die zu diesen Tieren relativ eindeutig sind, zu behandeln.
Anne Janßen: „Die Vereinsvertreter sind mit uns der Auffassung, dass gefährliche Hunde von Straßen und Plätzen verschwinden müssen. Mit dieser Veranstaltung haben wir einen Informationsaustausch vollzogen, an dessen Schluss die einvernehmliche Feststellung steht: Es darf keine Opfer von Hundeangriffen mehr geben.“