In Nordrhein-Westfalen sind Park+Ride (P+R) Anlagen und Mobilstationen ein wichtiges Element für die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und für die Reduzierung des Individualverkehrs. P+R Anlagen dienen als wichtige Schnittstellen zwischen privatem Pkw-Verkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Großteil der P+R Anlagen in Nordrhein-Westfalen wird durch die Kommunen errichtet und durch die zuständigen Zweckverbände gefördert. Über 60.000 Stellplätze gibt es in den Zuständigkeitsbereichen der drei Zweckverbände. Auf der Grundlage von § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG) können entsprechende Förderungen beantragt werden. Mehr …
Stichwort:
ADAC
Musterklage gegen VW startet:
Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz
Am 1. November ist das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft getreten. Die erste Klage wird vom Bundesverband der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.
„Das ist eine wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer und ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz in diesem Land“, bewertet der Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel (SPD) diesen Erfolg. Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko. Mehr …