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SPD-Fraktion Oberhausen

Sozialer Arbeitsmarkt:
Neue Perspektiven
Neue Chancen

Für die SPD-Fraktion ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Mit dem Teilhabechancengesetz werden die Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose verbessert. Das schafft mehr Teilhabe und neue Perspektiven.

Wir unterstützen dieses Vorhaben mit unserer Jobinitiative für den sozialen Arbeitsmarkt. Nachfolgend können Sie den Flyer zur Jobinitiative der SPD-Ratsfraktion herunterladen (pdf-Dokument, ca. 4,3 MB):

Teilhabechancengesetz: Förderinstrumente

Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Die Förderung unterscheidet sich von bisherigen Regelinstrumenten und Programmen durch Dauer (bis zu fünf Jahre) und Höhe des Zuschusses (bis zu 100 Prozent) sowie durch die Einbeziehung aller Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Art, Rechtsform, Branche und Region. Die Kriterien „Zusätzlichkeit“, „öffentliches Interesse“ und „Wettbewerbsneutralität“ entfallen.

Neu ist auch die Finanzierung eines Coachings, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden.

Teilhabechancengesetz: Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen sind sechs Jahre Leistungsbezug (§ 16i SGB II) bzw. zwei Jahre Arbeitslosigkeit (§ 16e SGB II). Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

6 Jahre oder mehr: Sozialer Arbeitsmarkt

Fördergegenstand:
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern.
Förderdauer:
Fünf Jahre.
Zuschuss:
100 Prozent, sinkt ab dem 3. Jahr um 10 Prozentpunkte jährlich.
Coaching:
Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) während der gesamten Förderdauer.
Qualifizierung:
Erforderliche Weiterbildungen und betriebliche Praktika sind möglich. Weiterbildungskosten bis insgesamt 3.000 Euro werden übernommen.

2 Jahre oder mehr: Allgemeiner Arbeitsmarkt

Fördergegenstand:
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitsgebern.
Förderdauer:
Zwei Jahre.
Nachbeschäftigungs­pflicht:
Nein.
Zuschuss:
75 Prozent, sinkt im 2. Jahr auf 50 Prozent.
Coaching:
Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) während der gesamten Förderdauer.
Qualifizierung:
Ergänzende Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen des SGB II bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen möglich.
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