
Schnelle und unkomplizierte Verfahren
Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes dürften nicht zur Gegenfinanzierung bestehender finanzieller Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kommunen oder zum Stopfen eigener Haushaltslöcher verwendet werden, so Bongers. Der NRW-Anteil am 500-Milliarden-Investitionspaket müsse zu einem substanziellen Teil schnell und unkompliziert an die Kommunen weitergeleitet werden. Dabei soll, so die SPD-Rechtsexpertin auf ein aufwändiges Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren verzichtet werden.
Schule, Verkehr, Medizinische Versorgung
Schwerpunktmäßig sollen dabei verschiedene Bereiche abgedeckt werden. „es macht Sinn ein Nachfolgeprogramm „Gute Schule 2030“ zur Modernisierung der Schulinfrastruktur aufzulegen. Zudem werden unter anderem Programme für Krankenhausinvestitionen, Sportstätten und Investitionsfonds im Bereich Verkehr und Mobilität angeraten.
