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MdL Stefan Zimkeit:

NRW-Rettungsschirm ausweiten

Stefan Zimkeit spricht sich dafür aus, dass NRW einen Rettungsschirm auch für die Kommunen aufspannt. „Die wegen der Corona-Krise zurückgehende Steuereinnahmen dürfen nicht zu neuer Verschuldung, Einschnitten für Bürgerinnen und Bürger und Steuererhöhungen führen. Die Handlungsfähigkeit und die Investitionsmöglichkeiten von Städten wie Oberhausen müssen sichergestellt werden.“ Ein erster Schritt wäre es, wenn das Land die Kosten übernimmt, die durch den Verzicht auf die Elternbeiträge für Kitas und offene Ganztagsschulen entstehen, sagt der SPD-Finanzexperte.

Zimkeit hält den von der Landesregierung beschlossenen Rettungsschirm, der Maßnahmen für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unterstützung für die Wirtschaft enthält, für grundsätzlich richtig.

Deshalb wird die SPD sich dafür einsetzen, das Paket schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, damit die Hilfen umgehend bei den Menschen ankommen. „Bei der Klärung weiterer Einzelheiten sollte sichergestellt werden, dass auch Verdienstausfälle aufgefangen werden, die Eltern im Zuge der Schul- und Kitaschließungen hinnehmen müssen“, fordert Oberhausens Landtagsabgeordneter.

„Der Rettungsschirm muss auch die freie Wohlfahrtspflege und ehrenamtliche Organisationen umfassen, damit gerade im Sozialbereich engagierte Einrichtungen nicht die Krisenverlierer werden. Darüber hinaus sollte es möglich sein, Gelder aus dem Hilfsfonds für Investitionen insbesondere im Gesundheitswesen zu nutzen, um zum Beispiel Krankenhäuser auf sich zuspitzende Krisensituationen besser vorzubereiten“, zählt Stefan Zimkeit Punkte auf, die die NRW-Landesregierung nachbessern sollte.

„Die Ankündigung unbürokratischer Hilfen darf kein Schlagwort bleiben.“ Stefan Zimkeit erreichen eine Reihe von Hinweisen aus seinem Wahlkreis, dass es für die Gewährung von Soforthilfen wie Bürgschaften noch viel zu hohe Hürden gibt, die eine schnelle Abwicklung unmöglich machen. „Dies muss umgehend geändert werden. Dringend geklärt werden muss die Auszahlung der Soforthilfen des Bundes, die bei Bedarf vom Land ergänzt werden müssen, damit sie die Betroffenen unverzüglich erreichen.“

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